6512/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0326-II/A/9/2010

Wien, am 10. Dezember 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6617/J der Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Kommunal“ besteht seit dem Jahr 2000. Das kommunale Setting nimmt gerade in den letzten Jahren zu Recht im Arbeitsprogramm des Fonds Gesundes Österreich eine immer wichtigere Rolle in der Gesundheitsförderungsarbeit ein. Das Medium Kommunal ermöglicht es, relevante Entscheidungsträger/innen und damit jene Personen zu erreichen, die für die „Lebenswelt“ Gemeinde verantwortlich sind. Ziel der Kooperation ist somit die gezielte Information über Aktivitäten oder Studien, die für das kommunale Setting von Relevanz sind.

 

Bei der im gegenständlichen Bericht dargestellten Studie handelt es sich um eine qualitative Forschungsstudie, die die Lebenssituation von risikoreich Alkohol trinkenden Jugendlichen in Wien und NÖ beleuchtet. Die Jugendlichen sind zumeist männlichen Geschlechts, schulisch und/oder betrieblich/beruflich mangelhaft integriert und neigen zu Gewaltbereitschaft. Eine Vielzahl von psychosozialen und gesundheitlichen Problemen geht mit dem Alkoholkonsum einher. Da das erforderliche Wissen über diese Jugendlichen, das notwendig gewesen wäre, um präventive Maßnahmen zu formulieren, fehlte, wurde die subjektive Dimension des risikoreichen Konsums und die Zugehörigkeit zu Alkoholszenen erforscht sowie deren

psychosozial stabilisierende bzw. destabilisierende Funktion. Es wurden individuelle Bedürfnisse und Mangellagen aufgezeigt und schließlich präventive Maßnahmen formuliert.

 

Das Projekt wurde seitens des Fonds Gesundes Österreich und dessen wissenschaftlichem Beirat als hochqualitative Sozialforschung eingestuft, die Zielgruppe war über quantitative standardisierte Methoden nicht erreichbar. Die Jugendlichen waren qualitativ eingebunden, das Projekt war national und international sehr gut vernetzt, die Maßnahmen waren verhaltens- und verhältnisorientiert; somit wurden alle Förderkriterien erfüllt.

(Thema des Projektes: Qualitative Erforschung jugendlicher Alkoholszenen zur Entwicklung effektiver Präventionsinstrumente“. Projekt Nr: 1205, Projektlaufzeit: 1.3.2006-30.6.2008)

 

Fragen 2 und 3:

Eingangs ist zu sagen, dass sich das Gesundheitsressort seit 2007 eingehend mit Präventionsfragen im Alkoholbereich befasst. Im Herbst 2007 wurde im Gesundheitsressort ein nationales dauerhaftes Beratungs- und Empfehlungsgremium im Alkoholbereich, das sogenannte Alkoholforum, eingerichtet.

Die inhaltliche Behandlung der aufgeworfenen alkoholrelevanten Fragen erfolgt seitdem in vier Arbeitsgruppen (AG "Prävention I“: Primäre Suchtprävention; AG "Prävention II“: Sucht-/Alkoholbehandlung und Medizin; AG "Prävention III“: Fragen zu Beratungs- und Therapieeinrichtungen und AG IV "Alkohol und Wirtschaft").

 

Was nun die gegenständliche Studie betrifft, so empfiehlt diese insgesamt sechs Präventionsmaßnahmen, wobei die Maßnahmen eins bis drei inhaltlich und Maßnahme sechs strukturell im genannten Alkoholforum behandelt  wurden und sich daher auch mit der Position des Gesundheitsressorts decken. Weiters ist festzuhalten, dass die Studienautorin Mitglied des Alkoholforums ist und ihr Wissen  somit auch in die Arbeitsgruppen eingeflossen ist.

 


Im Einzelnen sind die jeweiligen Präventionsmaßnahmen der Studie wie folgt zu beurteilen:

 

·        Regeln für den Umgang mit (erwachsenen wie jugendlichen) Be­rauschten in der Öffentlichkeit auf Bundesebene:

 

Diese Maßnahme schlägt etwa stringentere gesetzliche Formulierungen in der  Gewerbeordnung, im Vereinsgesetz sowie „die Vereinheitlichung und Ausdehnung auf alle öffentlichen Räume und Ereignisse“ vor (gemeint ist hier eine Angleichung der Veranstaltungsgesetze).

 

Diese Bereiche wurden auch im Alkoholforum behandelt, mit dem Ergebnis, dass hier - so wie es die Studie aufzeigt - Regelungsbedarf und „Lücken“ bestehen. Das Gesundheitsressort unterstützt daher diese Maßnahme, es muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Umsetzung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fällt.

 

·        Regeln für die Abgabe von alkoholischen Getränken auf Bundesebene (Stichworte: Verbot von Billigangeboten, Verbot der Abgabe an Alkoholisierte):

 

Auch damit hat sich das Alkoholforum (AG Alkohol und Wirtschaft) befasst, mit dem Ergebnis, dass es im Sinne einer effizienteren Jugendalkoholpolitik unumgänglich sein wird, die teils schon bestehenden Regelungen in der Gewerbeordnung im Hinblick auf ihren Präventionscharakter zu durchforsten. Mein Ressort unterstützt auch die in der Maßnahme angesprochene strengere Regelung von Werbemaßnahmen und auch die Einschränkung des Verkaufs von Alkohol in Einrichtungen mit langen Öffnungszeiten (Tankstellen). Es ist aber auch hier festzuhalten, dass die Umsetzung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fällt.

 

·         Einfache und handhabbare Regeln für den Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit auf Bundesebene; nicht exkludierender Umgang mit Verstößen; strukturell verankerte Kooperation der Sicher­heitsexekutive mit der Jugendarbeit bei der Durchsetzung der Regeln:

 

Damit wird auf die uneinheitlichen alkoholrelevanten Regelungen in den Jugendschutzgesetzen der Länder verwiesen. Im Alkoholforum wurde auch dieses Thema behandelt, mit demselben Ergebnis wie die Studie, wonach es in diesem Bereich zumindest zu einer Harmonisierung, wenn nicht Vereinheitlichung der Thematik kommen sollte. Kompetenzmäßig wäre eine Umsetzung dieser Maßnahme nur durch die jeweiligen Bundesländer möglich.

 


Die in der Studie geforderte strengere Kontrolle der Jugendschutzgesetze deckt sich mit den Empfehlungen des Alkoholforums und wird vom Gesundheitsressort unterstützt. Aus diesem Grund war auch das dafür zuständige Bundesministerium für Inneres im Alkoholforum vertreten.

 

·         Einheitliche Gestaltung des Übergangs in den Erwachsenenstatus durch die Jugendpolitik:

 

Die Studie geht davon aus, dass die jugendlichen Alkoholszenen von den Jugendlichen dazu organisiert werden, um den Übergang von der Kindheit in das Erwachsenenalter zu demonstrieren. Die Studie rät daher, diesen Übergang auch von

öffentlicher Seite integrativer zu gestalten, um so den Jugendlichen die nötige Anerkennung als heranwachsende Erwachsene zu geben. Folglich rät die Studie zu einer bundesweit einheitlichen Regelung über Trinkmündigkeit, Wahlalter, Strafmündigkeit, Ausgehzeit, Teilnahme am Straßenverkehr.

 

Diese Maßnahme findet keinen Niederschlag in einer Empfehlung des Alkoholforums, da sie aus Sicht des Gesundheitsressorts zu breit angelegt ist.

 

·        Ausbau von integrierenden Maßnahmen für Jugendliche aus unterprivilegierten Milieus:

 

Die Studie spricht hier Problemfälle in unterprivilegierten Milieus an sowie die Betreuung von Problemfamilien. Gefordert wird die Erweiterung der außerschulischen Jugendarbeit und der Ausbau der Sozialarbeit, beides wurde im Alkoholforum noch nicht behandelt. Es handelt sich hier um Forderungen, die nötig sein werden, um den Alkoholkonsum Jugendlicher aus unterprivilegierten Milieus hintanzuhalten, die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsressorts. 

 

·         Umfassende und längerfristig wirksame alkoholpräventive Aktivitäten auf Gemeindeebene, in die Jugendliche und Jugendorganisationen eingebunden werden:

 

Das hier angesprochene Konzept, dass österreichweite Alkoholpolitik nur dann erfolgreich sein kann, wenn alle Ebenen mitwirken und auch die Jugend mit eingebunden ist, fand im Alkoholforum insofern eine Umsetzung, als sowohl der Gemeindebund als auch die Bundesjugendvertretung Mitglieder sind. Die Maßnahme ist aus Sicht meines Ressorts zu unterstützen, da Alkoholpolitik dort angesetzt werden muss, wo sie passiert, bei den Menschen vor Ort, in den Gemeinden und Städten.