6534/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.12.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0197-I/4/2010 Wien, am 14. Dezember 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Oktober 2010 unter der Nr. 6593/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Flugdatensicherung durch die US-Heimatschutzbehörde gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 24:
Ø Ist ihnen bekannt, ob die US-Heimatschutzbehörden Zugriff auf die Daten der Flugbuchungsgesellschaften haben?
Ø Wenn ja, wie ist das mit den europäischen Datenschutzrichtlinien zu vereinbaren?
Ø Wo könnten Betroffene Auskunft über ihre gespeicherten Daten erlangen.
Ø Kann die Republik Österreich Auskunft über die Passagierdaten österreichischer Bürger von den US-Behörden erlangen?
Ø Sind ihnen Fälle solcher Anträge von Privatpersonen bekannt?
Ø Wenn ja, wie wurden diese beantwortet.
Ø Hat die Republik Österreich schon jemals Auskunft über Passagierdaten von den US-Behörden verlangt?
Ø Wenn ja, wurde Auskunft erteilt?
Ø Wie gedenkt die Republik Österreich bei Verweigerung einer Antwort vorzugehen?
Ø Wo könnten Betroffene klagen?
Ø Ist ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA bezüglich der Flugpassagierdaten geplant?
Ø Wenn ja, wie soll dies nach den Vorstellungen der österreichischen Regierung aussehen?
Ø Welche Vorstellungen hat die EU-Kommission?
Ø Wie sollen und können die Rechte der EU-Bürger gewahrt bleiben?
Ø Wo sollen und können EU-Bürger ihre Rechte einfordern können?
Ø Wie soll und kann eine Garantie zur Löschung von Daten von EU-Bürgern gewahrt bleiben?
Ø Finden hier schon Verhandlungen statt?
Ø Wenn nein, für wann sind diese geplant?
Ø Wie will die EU darauf reagieren, sollte sie angelogen worden sein?
Ø Wie haben Sie darauf reagiert?
Ø Hätte das Auswirkungen auf Verträge zwischen der EU und den USA?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wie werden Sie und Ihre Regierungskollegen und -kolleginnen vorgehen, wenn die EU keine ausreichenden Konsequenzen zum Schutz der EU-Bürger (Abbruch aller Datenübermittlungen, Neuverhandlungen mit den USA usw.) zieht?
Mit Blick auf den bereichsspezifischen Charakter der Regelungen im angesprochenen Abkommen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6595/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres.
Mit freundlichen Grüßen