6549/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0160-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 15.12.2010

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 18. Oktober 2010, Nr. 6637/J, betreffend

Gentechnik-Paket der EU-Kommission

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Oktober 2010, Nr. 6637/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG wurde bisher bei drei Ratsarbeitsgruppen-Tagungen diskutiert.

Der Vorschlag wird von vielen Mitgliedstaaten unterstützt, allerdings von großen Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Deutschland recht kritisch beurteilt. Es wurden die Vereinbarkeit mit den Regeln der WTO, die Rechtsgrundlage des Vorschlages zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG sowie die (rechtlich) möglichen Begründungen für die Erlassung von nationalen Anbauverboten diskutiert.

 

Zu Frage 2:

 

Österreich trat auch beim Umweltministerrat am 14. Oktober 2010 dafür ein, dass die Ratsschlussfolgerungen von 2008 so rasch als möglich umzusetzen sind. Aus österreichischer Sicht ist der Vorschlag der Europäischen Kommission in nationales Recht umsetzbar. In Österreich sind die Bundesländer für Anbauverbote zuständig. Österreich unterstützt das GVO-Paket grundsätzlich, forderte – ebenso wie zahlreiche andere Mitgliedstaaten – eine Präzisierung möglicher nationaler Maßnahmen und deren Begründung.

 

Zu den Fragen 3 und 10:

 

Mit der Empfehlung der Kommission vom 13. Juli 2010 wurden die bisher geltenden Koexistenz-Leitlinien (Entscheidung der Kommission 2003/556/EG) aufgehoben und für Österreich durchaus erfreuliche neue Ansätze betreffend den Anbau von GVO erlassen. Die neue Empfehlung der Kommission ist für eine langfristige Absicherung der österreichischen GVO-Anbauverbote sehr hilfreich.

 

Zu Frage 4:

 

Die Europäische Kommission wurde bereits in den Ratsschlussfolgerungen 2008 aufgerufen, Schwellenwerte für Verunreinigungen von Saatgut vorzulegen, hat aber bis jetzt keinen Vorschlag dazu vorgelegt.

 

Zu Frage 5:

 

Für nicht zugelassene GVO gilt in der Europäischen Gemeinschaft die Nulltoleranz. Offen ist jedoch die Frage, wie die amtlichen Labors und Kontrollstellen im Falle der Analyse von oft kleinsten Spuren vorgehen und wie diese technischen Toleranzen zu berechnen sind. Diese Fragen werden derzeit in Brüssel beraten.

 


Zu Frage 6:

 

In allen EU-Gremien werden von den zuständigen Ressorts (Gentechnikbehörde bzw. BMG in Fachausschüssen sowie Lebensministerium) regelmäßig eingefordert, dass die EFSA alle Fakten zur Risikoprüfung berücksichtigt.

 

Zu Frage 7:

 

Durch eine Beratungsoffensive mit Hilfe der Landwirtschaftskammern ist es gelungen, den gentechnikfreien Soja-Anbau 2010 um 36% gegenüber 2009 auszuweiten. Weiters steht als Nebenprodukt aus der Biospritproduktion DDGS (Getreideschlempe) als wertvolles Eiweißfuttermittel in der Wiederkäuerverfütterung zur Verfügung.

 

Zu Frage 8:

 

Eine Auslobung als „gentechnikfrei“ ist bereits jetzt gemäß der Codex-Richtlinie möglich und wird auch in Österreich bereits angewandt. Seit 2010 ist die gentechnikfreie Fütterung bzw. Erzeugung im Qualitäts- und Kontrollsystem des AMA-Gütesiegels (z.B. bei Milch) integriert. Ein weiteres staatliches Gütesiegel ausschließlich für die gentechnikfreie Erzeugung wird daher als nicht notwendig angesehen.

 

Zu Frage 9:

 

Das österreichische GVO-Anbauverbot schließt auch den allfälligen GVO-Anbau für die Biomasseproduktion mit ein.

 

Der Bundesminister: