6565/AB XXIV. GP
Eingelangt am
17.12.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0323-III/4a/2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 15. Dezember 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6815/J-NR/2010
betreffend Kabinettsmitarbeiter-Innen im Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 4. November 2010 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
§ 7 des Bundesministeriengesetzes 1986 legt die
organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die
Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die
hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können
deshalb von den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden. Art. 20
Abs. 2 B-VG,
§ 44 Abs. 2 BDG 1979 und § 5a VBG legen darüber hinaus
fest, dass BeamtInnen und Vertragsbedienstete Weisungen (u.a.) von
unzuständigen, also nicht vorgesetzten Organen nicht befolgen dürfen.
Weiters unterliegen KabinettsmitarbeiterInnen denselben
dienstrechtlichen Bestimmungen
wie alle anderen Bediensteten; die Regeln des BDG 1979 bzw. des VBG und
insbeson-
dere die darin enthaltenen Pflichtenkataloge (Aufgabenbesorgung unter Beachtung
der geltenden Rechtsordnung etc.) sind auch auf diese Bedienstetengruppe anzuwenden.
Ebenso bietet der im Jahr 2008 veröffentlichte Verhaltenskodex zur
Korruptionsprävention "Die
VerANTWORTung liegt bei mir" (www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex)
klare und weitreichende Handlungsanleitungen für KabinettsmitarbeiterInnen
zur Sicherstellung einer integeren und objektiven Aufgabenwahrnehmung.
Da die angesprochenen Befugnisse in gesetzlicher Form und nicht durch Willensakt meinerseits eingeräumt bzw. beschränkt sind, sind sie auch den BeamtInnen meines Ressorts bekannt.
Zu Fragen 7 und 8:
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde und daher Angaben erst ab diesem Zeitpunkt möglich sind. Seither ist es zu keinem derartigen Wechsel eines/einer Referenten/Referentin während aufrechter Kabinettsmitarbeit gekommen.
Zu Fragen 9 bis 12:
Seit 1. März 2007 kam es zu keinem Wechsel eines/einer Referenten/Referentin in die Funktion eines/einer Sektionschefs/Sektionschefin.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.