6565/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

BMAnfragebeantwortung

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                           BMWF-10.000/0323-III/4a/2010

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 15. Dezember 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6815/J-NR/2010 betreffend Kabinettsmitarbeiter-Innen im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 4. November 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 6:

§ 7 des Bundesministeriengesetzes 1986 legt die organisatorische Grundstruktur eines Bundesministeriums fest und schafft die Möglichkeit der Einrichtung von Kabinetten. Diese sind nicht in die hierarchische Struktur eines Bundesministeriums eingebunden und können deshalb von den Bediensteten nicht als vorgesetzt betrachtet werden. Art. 20 Abs. 2 B-VG,
§ 44 Abs. 2 BDG 1979 und § 5a VBG legen darüber hinaus fest, dass BeamtInnen und Vertragsbedienstete Weisungen (u.a.) von unzuständigen, also nicht vorgesetzten Organen nicht befolgen dürfen.

 

Weiters unterliegen KabinettsmitarbeiterInnen denselben dienstrechtlichen Bestimmungen
wie alle anderen Bediensteten; die Regeln des BDG 1979 bzw. des VBG und insbeson-
dere die darin enthaltenen Pflichtenkataloge (Aufgabenbesorgung unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung etc.) sind auch auf diese Bedienstetengruppe anzuwenden. Ebenso bietet der im Jahr 2008 veröffentlichte Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention "Die
VerANTWORTung liegt bei mir" (www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex) klare und weitreichende Handlungsanleitungen für KabinettsmitarbeiterInnen zur Sicherstellung einer integeren und objektiven Aufgabenwahrnehmung.


Da die angesprochenen Befugnisse in gesetzlicher Form und nicht durch Willensakt meinerseits eingeräumt bzw. beschränkt sind, sind sie auch den BeamtInnen meines Ressorts bekannt.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde und daher Angaben erst ab diesem Zeitpunkt möglich sind. Seither ist es zu keinem derartigen Wechsel eines/einer Referenten/Referentin während aufrechter Kabinettsmitarbeit gekommen.

 

Zu Fragen 9 bis 12:

Seit 1. März 2007 kam es zu keinem Wechsel eines/einer Referenten/Referentin in die Funktion eines/einer Sektionschefs/Sektionschefin.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.