6599/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

                                                                                                                    

GZ: BMI-LR2220/0912-I/7/2010

Wien, am       . Dezember 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und Werner Herbert sowie weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2010 unter der Zahl 6668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „eines innereuropäischen ‚Terrorist Finance Tracking Programmes’“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 19:

Im ersten Halbjahr 2010 fanden zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens über die Bereitstellung von Daten über Finanztransaktionen für das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung statt. Diese Verhandlungen wurden von beiden Vertragsparteien erfolgreich zu Ende geführt. Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten konnte daher nach Zustimmung des Europäischen Parlaments am 27. Juli 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

 

Zur Frage der Einrichtung eines europäischen „Terrorist Finance Tracking Programme“ ist Folgendes festzuhalten: Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 10./11. Dezember 2009 das neue Mehrjahresprogramm für den Raum der Freiheit, der

Sicherheit und des Rechts verabschiedet („Stockholmprogramm“). Unter Punkt 4.5 dieses Programms ersucht der Europäische Rat die Europäische Kommission, die Möglichkeiten zur Rückverfolgung der Terrorismusfinanzierung innerhalb der Union zu prüfen“. Die Europäische Kommission hat in weiterer Folge in ihrer Mitteilung „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms“ vom 22. April 2010 angekündigt, im Jahr 2011 eine „Mitteilung über die Realisierbarkeit eines europäischen Fahndungsprogramms zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“ vorzulegen.

 

Der Vorschlag über die mögliche Errichtung eines eigenen „Terrorist Finance Tracking Programme“ der Europäischen Union befindet sich derzeit innerhalb der Europäischen Kommission in der Planungsphase.

 

Zu Frage 2:

Da die für 2011 angekündigte „Mitteilung über die Realisierbarkeit eines europäischen Fahndungsprogramms zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“ nicht vorliegt, finden im Rat derzeit keine Verhandlungen über ein europäisches „Terrorist Finance Tracking Programme“ statt.

Die genaue Ausgestaltung des zu erwartenden Vorschlags der Europäischen Kommission ist zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

Österreich bekennt sich aufgrund seiner internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen Union zu einem konsequenten Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, müssen auch die notwendigen Befugnisse geschaffen werden. Sämtliche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Terrorismus und dessen Finanzierung zu bekämpfen, sind grundsätzlich unterstützenswert, sofern sie die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Datenschutz respektieren.

 

Die Festlegung der interministeriell bzw. innerstaatlich akkordierten österreichischen Haltung zu einem solchen Vorhaben hängt von der Vorlage des konkreten Vorschlags durch die Europäische Kommission ab. Mangels der Vorlage eines solchen Vorschlags kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage über die künftige österreichische Verhandlungsposition getroffen werden.

 


Zu Frage 4:

Da es sich um ein Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union handeln würde, würden sich – vorbehaltlich der primärrechtlich vorgesehenen Opt-out Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten – alle Mitgliedstaaten der Union an einem EU-„Terrorist Finance Tracking Programme“ beteiligen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Mangels der Vorlage eines konkreten Vorschlags der Europäischen Kommission kann zu diesen Fragen keine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Zu Frage 7:

Der Europäischen Kommission würde das Vorschlagsrecht für diese Initiative zukommen. Daher wäre sie auch für die Konzeption eines solchen EU-„Terrorist Finance Tracking Programme“ zuständig.

 

Zu den Fragen 8 bis 18:

Mangels der Vorlage eines konkreten Vorschlags der Europäischen Kommission kann zu diesen Fragen keine Stellungnahme abgegeben werden.