6853/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0013-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Jänner 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Donnerbauer und KollegInnen haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6943/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  S 3 – Weinviertel – Schnellstraße gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Behördenverfahren zur Umsetzung des weiteren Ausbaus der S 3 laufen bereits, in welchem Stadium befinden sie sich und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

 

 

Das Vorprojekt zum Abschnitt Hollabrunn Süd bis Guntersdorf wurde im Juli 2008 mit der Trassenempfehlung für den Korridor Ost beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) eingereicht. Die öffentliche Auflage des Vorprojektes erfolgte vom 13. Juli bis 24. August 2009. Die Planungsgebietsverordnung nach § 14 BStG wird im Laufe des Jahres 2011 erwartet. Derzeit befindet sich das Projekt in der Planungsphase Einreichprojekt.


 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Liegen bereits vollständige und einreichungsreife Projektunterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung vor?

Ø  Wenn nein, bis wann werden diese fertig gestellt sein?

 

 

Für den Abschnitt Hollabrunn Süd bis Guntersdorf wird das Projekt auf Basis des Ergebnisses des Rahmenplans 2011 – 2016 überarbeitet.

 

Die Unterlagen für die Einreichung zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Laufe des Jahres 2011 erstellt.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wann startet die Umweltverträglichkeitsprüfung und bis wann rechnen Sie mit deren Abschluss?

 

 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung startet mit dem Zeitpunkt der Einreichung. Der genaue Verfahrensablauf und der Zeitbedarf sind im Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz geregelt.

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie weit sind die Einlösungsverhandlungen mit den Grundeigentümern gediehen und wann könnten diese abgeschlossen werden?

 

 

Die Grundeinlöse beginnt voraussichtlich nach Vorliegen des UVP-Bescheides bzw. des Trassenbescheides gemäß § 4 BStG.

 

Zu Frage 6:

Ø  Für welchen Zeitraum sind die Ausschreibungen und die Vergabe der Bauarbeiten zur  Umsetzung des oben genannten Abschnittes der S 3 geplant?

 

 

Die Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für die Bauausschreibung erfolgt nach Vorliegen des UVP-Bescheides bzw. des Trassenbescheides gemäß § 4 BStG.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Welche Bauzeit wird für diesen Abschnitt der S 3 veranschlagt?

 


 

Die Umsetzung des S 3 Abschnitts von Hollabrunn bis Guntersdorf ist vorbehaltlich technischer sowie verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen bedarfsorientiert zwischen 2014 und 2017 vorgesehen. Bei Eintreten terminlicher Risiken (Verzögerungen infolge Grundeinlöse, Beschwerden bei Höchstgerichten etc.) sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung möglich.