6862/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0072-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . Jänner 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6959/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  Direktzugverbindung Graz - Innsbruck gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Ist eine Einstellung der oben genannten Direktzugverbindungen Graz – Innsbruck tatsächlich geplant?

Ø  Wenn ja, welche Alternativen werden den Zugreisenden angeboten?

Ø  Wie sind die oben genannten Züge ausgelastet?

Ø  Wie viel Geld würde die durch die Einstellung der oben genannten Direktzugverbindungen eingespart?

 

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø  Befürworten Sie die Einstellung von Direktzugverbindungen zwischen Graz und Innsbruck?

Ø  Wenn ja, aus welchen Gründen?

Ø  Wenn nein, was haben Sie in Ihrer Funktion als Verkehrsministerin, die die Wichtigkeit der Schiene und des öffentlichen Verkehrs immer wieder betont, getan, um diese Direktzugverbindungen aufrecht zu erhalten?

 

 

Grundsätzlich gilt, dass der Bund gemäß Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs  (ÖPNRV-Gesetz) im Rahmen von Leistungsverträgen mit ÖBB und Privatbahnen 60 Millionen Fahrplankilometer pro Jahr bestellt. Für die Bereitstellung dieses gesetzlich verankerten Grundangebots wendet der Bund rund 600 Mio. Euro auf. Ein darüber hinausgehendes Angebot fällt in die Zuständigkeit der Länder und muss von diesen finanziert werden.