689/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 16. Jänner 2009 unter der Nr. 644/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ORF gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 sowie 29 bis 53:

Ø       Wie bewerten Sie als Mitglied der österreichischen Bundesregierung insgesamt die derzeitige wirtschaftliche Krise der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ORF?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick auf eine umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen kulturellen Fragen in den Jahren 2009 –2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick auf die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft in den Jahren 2009 –2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussi­on erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick auf angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion in den Jahren 2009 –2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?


Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick auf die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots in den Jahren 2009 –2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick auf ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unter­haltung und Sport für alle anzubieten, in den Jahren 2009 –2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick darauf, sich auf die Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu ori­entieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen, in den Jahren 2009 – 2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick darauf, dass insbesondere Sendungen in den Bereichen Information, Kultur und Wissenschaft sich durch hohe Qualität ausgezeichnet haben, in den Jahren 2009 – 2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Kann die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hinblick darauf, dass der Österreichische Rundfunk bei der Herstellung und Sen­dung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf die kulturelle Eigenart, die Ge­schichte und die politische und kulturelle Eigenständigkeit Österreichs sowie auf den föderalistischen Aufbau der Republik besonders Bedacht zu nehmen hat, in den Jahren 2009 –2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussi­on erfüllen?

Ø       Wenn ja, wie?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was wird das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternehmen?

Ø       Wie bewerten Sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Programmauftrages durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF insbesondere das Schicksal des Rundfunksymphonieorchesters in den Jahren 2009–2013 im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion?

 

Es ist mir ein großes Anliegen, dass der ORF als besonders wichtiges Medienunter­nehmen auch in Zukunft ein qualitativ hochstehendes, ansprechendes und dem Pro­grammauftrag entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen kann. Ich habe dabei keine Zweifel, dass der ORF diesen zukünftigen Herausforderungen mit den entspre­chenden Konzepten begegnen wird, um auch in Zukunft ein im europäischen Ver­gleich herzeigbares und beachtetes Rundfunkunternehmen darzustellen. Im Sinne der Autonomie des ORF liegt es zunächst an den zuständigen Organen des ORF, die entsprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Für die Sitzung des Stiftungsrates am 2. April 2009 hat die Geschäftsführung angekündigt, Strategien vorstellen, um die langfristig wirtschaftliche Stabilität für den ORF sicher­zustellen. Dass dies dringend erforderlich ist, zeigen die wirtschaftlichen Ergebnisse. Darüber hinaus ist im Hinblick auf den Bericht des Rechnungshofes, das Verfahren vor der Europäischen Kommission und zur restlichen Umsetzung der Mediendienste­richtlinie ein Gesetzesvorschlag für eine ORF-G Novelle in Vorbereitung.

 

Zu den Fragen 2 und 28:

Ø       Wie bewerten Sie als Mitglied der österreichischen Bundesregierung den in § 4 ORF-Gesetz festgehaltenen Kulturauftrag an die öffentlich-rechtliche Rundfunk­anstalt ORF?

Ø       Wie bewerten Sie als Mitglied der österreichischen Bundesregierung den in § 4 ORF-Gesetz festgehaltenen Kulturauftrag an die öffentlich-rechtliche Rundfunk­anstalt ORF im Hinblick auf die derzeit geführte Einsparungsdiskussion insge­samt?

 

Betreffend die Bewertung des dem ORF erteilten „Kulturauftrags“ in § 4 ORF-Gesetz, bin ich der Meinung, dass sich die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen in der Vergangenheit bewährt haben. Wie die höchstgerichtliche Judikatur zeigt, ermögli­chen sie tatsächlich auch eine inhaltliche Bewertung unter Anerkennung des für den ORF unabdingbaren Gestaltungsspielraums. Sollte sich in der weiteren Diskussion eine Notwendigkeit und eine sachgerechte Begründung für Modifikationen beim Pro­grammauftrag zeigen, so wird auch dieses Anliegen gewissenhaft zu prüfen sein.

 

Zu den Fragen 3 bis 27:

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt den in § 4 ORF-Gesetz festgehaltenen Kulturauftrag in ausreichendem Maße erfüllt?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick auf eine umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen kul­turellen Fragen in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?


Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick auf die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick auf angemessene Berücksichtigung und Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick auf die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick auf ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhal­tung und Sport für alle anzubieten, in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick darauf, sich auf die Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientie­ren und sie ausgewogen zu berücksichtigen, in den Jahren 2007 und 2008 er­füllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick darauf, dass insbesondere Sendungen in den Bereichen Information, Kultur und Wissenschaft sich durch hohe Qualität auszuzeichnen haben, in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?

Ø       Hat die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ORF den Programmauftrag im Hin­blick darauf, dass der Österreichische Rundfunk bei der Herstellung und Sen­dung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf die kulturelle Eigenart, die Ge­schichte und die politische und kulturelle Eigenständigkeit Österreichs sowie auf den föderalistischen Aufbau der Republik besonders Bedacht zu nehmen hat, in den Jahren 2007 und 2008 erfüllt?

Ø       Wenn ja, durch welche Programminhalte in den einzelnen Programmen?

Ø       Wenn nein, warum nicht und was hat das Bundeskanzleramt in Ihrer Ressortver­antwortung dagegen politisch und rechtlich unternommen?


Nach bislang völlig unbestrittenem, ja auch vom Verfassungsgerichtshof in seiner Ju­dikatur ausdrücklich bestätigtem Verständnis über die Unabhängigkeit des ORF ist die Programmgestaltung und hier selbstverständlich die Ausrichtung bestimmter Sen­dungen allein Aufgabe der Organe des ORF.

 

Auf die Entscheidungen über die Art und Inhalt der Programmgestaltung ist der Bun­desregierung damit schon aufgrund dieser verfassungsrechtlich garantierten Unab­hängigkeit jeglicher Einfluss verwehrt. Die Beurteilung, ob, in welchem Ausmaß und durch welche konkreten Sendungen der ORF seinem umfassenden gesetzlichen Programmauftrag nachkommt, obliegt folglich zunächst der Beurteilung durch den ORF oder für den Fall einer zulässigen Beschwerde weiters dem verfassungsrecht­lich unabhängig gestellten Bundeskommunikationssenat, der bei seinen Entschei­dungen der Kontrolle der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts unterliegt. Der Bun­deskommunikationssenat hat sich in der Vergangenheit auch schon mit dem Inhalt des „Kulturauftrags“ im ORF-Gesetz auseinandergesetzt und wurde z.B. in seiner Entscheidung GZ 611.917/002-BKS/2002 von beiden Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts bestätigt.

 

Im Hinblick auf diese vorstehenden Ausführungen insbesondere über die Unabhän­gigkeit des ORF aber auch unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den angesprochenen Punkten um keine Frage der Geschäftsführung der Bundesregierung im Sinne von Art. 52 B-VG und § 90 GOG-NR handelt, ersuche ich daher um Ihr Verständnis, dass ich mich – soweit Ihre Fragen auf eine quantitative und qualitative Bewertung des Programmangebots abzielen – einer weitergehenden Bewertung enthalte.

 

Zu Frage 54:

Ø       Was werden Sie zur Erhaltung des Rundfunksymphonieorchesters in den Jahren 2009 –2013 budgetär in Ihrem Ressort vorsehen?

 

In meinem Ressort ist budgetär für das Radio-Symphonieorchester nichts vorzuse­hen, da gemäß Bundesministeriengesetz keine Zuständigkeit des Bundeskanzler­amts besteht.