698/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

                                                                                                                     

              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 16. Jänner 2009 unter der Zahl 649/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegale Einreise der Zogajs“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 26, 32 bis 41, 53 bis 60 sowie 62 bis 66:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist mir aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit sowie aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht möglich.

 

Zu den Fragen 27 bis 31:

Der Polizei ist der Aufenthaltsort seit der öffentlichen Berichterstattung bekannt. Für eine Fahndung lag kein Grund vor.

 

Zu den Fragen 42 bis 49:

Diesbezüglich liegen keine Anhaltspunkte vor.

 

Zu Frage 50:

Der Asylantrag wurde durch das Bundesasylamt als zuständige Behörde zugelassen.

 

Zu den Fragen 51 und 52:

Nein.

 

Zu Frage 61:

Eine Bezifferung der bisher entstandenen Kosten ist nicht möglich, da die allgemeine Verfahrensführung nur den indirekten Kosten (Overheadkosten) zugeordnet werden kann.