7001/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0321-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7099/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Postenschacher für ein Kabinettsmitglied im Bundesministerium für Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 18:

Die Reihung des Vorschlags durch die zuständige Personalkommission lautete wie folgt:

1. Mag. S.

2. Mag. L.

3. Mag. W., Mitarbeiter der Vollzugsdirektion

Nach Zurückziehung von Mag. S. war daher Mag. L. erstgereihte Bewerberin.


Zu 2 bis 17, 19 und 20:

Der Leiter der Abteilung Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz hat in der Zeit zwischen dem Vorliegen des Gutachtens und der Zurückziehung der Bewerbung durch Mag. S. (am 1. September 2010) mehrfach versucht, einen Termin für ein Hearing mit den beiden Bewerberinnen Mag. S und Mag. L festzulegen. Insofern war in diesem Zusammenhang auch die Bewerbung von Mag. S. mittelbar Gesprächsgegenstand.

Die Bewerberin Mag. S. ist aber von Vertretern des Bundesministeriums für Justiz nie auf ihre Bewerbung angesprochen oder gar aufgefordert worden, diese zurückzuziehen. Die Bewerbung wurde für die Verantwortlichen des Bundesministeriums für Justiz völlig überraschend zurückgezogen.

Persönliche Anhörungen sind in Besetzungsverfahren durchaus üblich und dienen dazu, den Entscheidungsträgern – losgelöst von der Aktenlage und den dort dokumentierten Meinungen anderer – einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Im konkreten Fall ging es darum, dem neu bestellten Leiter der Abteilung Strafvollzug und der ebenfalls erst seit kurzer Zeit auch mit dem Strafvollzug befassten Leiterin der Sektion Verwaltung und Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz die Möglichkeit zu geben, in einem strukturierten Gespräch unter gleichen Rahmenbedingungen einen Eindruck von der Persönlichkeit der Bewerberinnen und ihren Vorstellungen über die Ausübung des angestrebten Amtes zu gewinnen, sowie die nach Studium der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und Akten noch offenen Fragen anzusprechen. Dabei sollte insbesondere Mag. S. die Möglichkeit erhalten, einen persönlichen Eindruck zu vermitteln, weil sie den genannten Führungskräften noch nicht so gut bekannt war wie die bereits seit eineinhalb Jahren in der Zentralstelle tätige Mag. L.

Eine Statistik über Hearings wird nicht geführt; Hearings gehören zu den üblichen Instrumenten der Personalauswahl; aus dem laufenden Jahr 2010 gab es aber auf der Ebene des Bundesministeriums für Justiz meiner Erinnerung zu Folge allein im Bereich Strafvollzug zumindest drei weitere Fälle, in denen Hearings durchgeführt wurden; ein weiteres Hearing ist für die nächsten Wochen geplant. Im Übrigen kommt es im Zuge von Planstellenbesetzungen laufend zu solchen Anhörungen durch mich selbst, durch Personalsenate, Begutachtungs- und Personalkommissionen bzw. einzelne ihrer Mitglieder und/oder die Verantwortlichen der Personalabteilungen im Hause, die mit den Besetzungsvorgängen befasst sind. Die Einladung zu persönlichen Vorsprachen und kommissionellen  Hearings steht aber im Entscheidungsermessen jener Organe, die Verantwortung im Besetzungsverfahren tragen bzw. Vorschläge zu erstatten haben.

Bei dem hier relevierten Hearing hätten neben der Leiterin der Sektion Verwaltung und Strafvollzug die Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundesministeriums für Justiz, der Leiter der Abteilung Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz sowie einer seiner Mitarbeiter als Protokollführer anwesend sein sollen.

Nachdem Mag. S. ihre Bewerbung zurückgezogen hatte, fiel das Erfordernis eines Hearings weg.

Zu 21 bis 24:

InteressentInnen für ausgeschriebene Stellen steht es frei, Bewerbungen abzugeben und auch wieder zurückzuziehen. Es liegt mir fern, über das Verhalten von BewerberInnen zu spekulieren oder gar darauf Einfluss zu nehmen. Mag. L. war ausgehend vom Gutachten der unabhängigen Begutachtungskommission nach der Zurückziehung der Bewerbung von Mag. S. die bestgeeignete Bewerberin. Die betreffende Stelle war ungeachtet der im Hinblick auf eine Organisationsänderung bereits frühzeitig erfolgten Ausschreibung mit etwas abweichenden Aufgaben bis 30. September 2010 mit dem nunmehrigen Leiter der Justizanstalt Wien-Favoriten besetzt und ist erst seit diesem Zeitpunkt vakant.

 

. Februar 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)