7033/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0002-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7357/J betreffend „Arbeitshandschuhe - Gesundheitliche Bedenken“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 11. Jänner 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Nach den von den Landeshauptmännern von Niederösterreich und dem Burgenland erstatteten Berichten wurden von der AK Burgenland beanstandete Arbeitshandschuhe freiwillig aus dem Verkehr gezogen. Für Arbeitshandschuhe, welche von einem Großhändler in Wien und von einem Großhändler im Bundesland Salzburg in Verkehr gebracht werden, wurden von den Großhändlern in Wien und Salzburg der Behörde Gutachten vorgelegt, denen zu Folge diese von der AK Burgenland beanstandeten Arbeitshandschuhe keine überhöhte Chrom (VI) Belastung aufweisen.


Den Landeshauptmännern von Wien und Salzburg wurde im November letzten Jahres vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unter Hinweis auf die einander widersprechenden Gutachten aufgetragen, durch geeignete Erhebungen festzustellen, ob von den beiden Großhändlern vor dem Inverkehrbringen der in Rede stehenden Arbeitshandschuhe die im § 6 Abs.1 der PSA- Sicherheitsverordnung angeführten Voraussetzungen erfüllt worden sind, und nach Beischaffung der technischen Dokumentationen zu prüfen, ob diese den im § 7 Abs. 1 dieser Verordnung festgelegten Erfordernissen entsprechen. Den beiden Landeshauptleuten wurde ferner aufgetragen, über das Ergebnis der Erhebungen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu berichten und bei Nichtvorliegen der in der genannten Verordnung für das Inverkehrbringen dieser Arbeitshandschuhe festgelegten Voraussetzungen verwaltungsstrafrechtlich vorzugehen und das im Rahmen der Marktüberwachung Erforderliche zu veranlassen. Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist bisher von den beiden Landeshauptleuten kein entsprechender Bericht erstattet worden.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

In der gewerblichen Marktaufsicht werden Kontrollen bei persönlichen Schutzausrüstungen von den Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Sämtliche Landeshauptmänner wurden nach Bekanntwerden der Studie der AK Burgenland vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend darüber informiert, dass sich auf den inländischen Markt Arbeitshandschuhe befinden, die nicht den in der PSA-Sicherheitsverordnung festgelegten Erfordernissen entsprechen. Durch die Weiterleitung dieser Information an die Bezirksverwaltungsbehörden wurde sichergestellt, dass von diesen in Hinkunft verstärkt Kontrollen bei Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend werden derzeit vom Landeshauptmann von Steiermark bei einem in seinem Bundesland niedergelassenen Großhändler die von diesem vertriebenen Arbeitshandschuhe auf die Erfüllung der in der PSA-Sicherheitsverordnung festgelegten Sicherheitsanforderungen überprüft.

 


 

Damit ist gewährleistet, dass bei entsprechenden Anzeigen und Beschwerden die Marktüberwachungsbehörden die zur Abwehr der von mangelhaften Arbeitsmitteln ausgehenden Gesundheitsgefährdungen notwendigen Maßnahmen treffen.