7066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

                                                                                           

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7158/J des Abgeordneten Pack u.a. betreffend Lehrlingsausbildung im AMS Steiermark wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Grundsätzlich ist zu dem für diese parlamentarische Anfrage zugrundeliegenden Rechnungshofbericht anzumerken, dass sich die in diesem Bericht angeführte Kritik vornehmlich gegen die Kostenintensität der steirischen Maßnahmen gemäß Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) und nicht gegen die Durchführungsqualität richtet, die die Bietergemeinschaft dem Arbeitsmarktservice Steiermark aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung gewährleistet. So ist etwa aus der Tabelle 6 dieses Berichtes zu entnehmen, dass das Arbeitsmarktservice Steiermark beispielsweise bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt (Beschäftigung/Lehre 12 Monate nach Maßnahmenende) das beste Ergebnis im Vergleich mit anderen Bundesländern aufweist.

 

Vor dem Hintergrund eines umfassenden Reformvorhabens im Bereich der überbetrieblichen Lehrausbildung, das im Jahr 2009 die Notwendigkeit einer Neuausschreibung in Form eines offenen Verfahrens mit sich brachte, wurde als unmittelbare Reaktion auf den Rechnungshofbericht vom AMS Steiermark bereits am 28.05.2008 ein Verhandlungsgespräch mit den bestehendem Bieterkonsortium (bfi Stmk., JaW Stmk, LFI Stmk. und b.i.t. schulungscenter) geführt, wodurch für das Ausbildungsjahr 2008/09 eine Reduktion der Kosten  um rund 10% (€ 732.406,45) auf das bundesweit durchschnittliche Niveau erreicht werden konnte.

Die Kündigung bzw. die Nichtverlängerung der damals laufenden Verträge betreffend der "Sommerwerkstatt" (Berufsorientierung bzw. Berufsvorbereitung) und der JASG-Maßnahmen für den Maßnahmenzeitraum 2009/2010 wurde am 29.04.2009 vorgenommen. Gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs konnte dann die Ausschreibung der überbetrieblichen Lehrausbildung 2009/2010 als offenes Verfahren mit 5 Teillosen durchgeführt werden. Die Kundmachung im Lieferanzeiger erfolgte am 30.04.2009 und der Zuschlag wurde am 08.07.2009 erteilt.

 

Frage 6 bis 8:

Der diesbezüglichen Empfehlung des Rechnungshofs wurde bereits ab dem Ausbildungsjahr 2008/09 Folge geleistet. Damit wird die Berufsschulzeit von insgesamt 9,5 Wochen  nunmehr der theoretischen Ausbildung zugerechnet und die praktische Ausbildung (ohne Berufsschule) erfolgt innerhalb eines Ausbildungsjahres 31 Wochen lang, was 60% der Gesamtmaßnahmenzeit entspricht.

 

Frage 9 bis 11:

Die vom Rechnungshof als sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedlichen Beihilfen­sätze für die Ausbildungsentschädigung in JASG-Lehrgängen einerseits und Maßnahmen gem. § 8b und 30 Berufsausbildungsgesetz andererseits wurden im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets ab 1. September 2008 auf ein einheitliches Niveau angehoben. Demnach erhalten nun alle AusbildungsteilnehmerInnen ab Maßnahmeneintritt eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU) für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres (derzeit € 240,-). Ab dem dritten Lehrjahr erhalten alle AusbildungsteilnehmerInnen eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe der DLU für erwachsene TeilnehmerInnen (derzeit € 555,-).

 

Frage 12:

Das AMS Steiermark hat seit dem Vorliegen des Rechnungshofberichtes keine landesweiten Ausschreibungen durchgeführt, bei größeren Auftragspaketen werden immer regionale Teillose ausgeschrieben.

Frage 13:

Wie schon eingangs erläutert, bezieht sich die Kritik des Rechnungshofs nicht auf die Maßnahmenqualität. Bezüglich der Kosteneffizienz wird auf die vom AMS nach Vorliegen des Rechnungshofberichtes gesetzten Maßnahmen verwiesen, die auch zu einer unmittelbaren Reduktion der vorher überdurchschnittlichen Ausbildungskosten geführt haben.

 

Frage 14:

Nachdem das AMS Steiermark – wie erläutert – auf die Empfehlungen des Rechnungshofs sehr wohl reagiert hat und auch ein neu gestaltetes Ausschreibungsverfahren veranlasst hat, besteht hier seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kein Handlungsbedarf.