7080/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0208-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. FEB. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. Dezember 2010, Nr. 7287/J, betreffend
Sozialversicherung der Bauern
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Dezember 2010, Nr. 7287/J, teile ich Folgendes mit:
Bevor auf die Beantwortung der Fragen näher eingegangen wird, darf Folgendes ausgeführt werden:
Die in Rede stehenden Erhöhungen der Beitragssätze zur bäuerlichen Sozialversicherung wurden in den Ressortentwürfen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Beitragssatzerhöhung zur Pensionsversicherung) bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit (Beitragssatzerhöhung zur Unfallversicherung) im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Budgetbegleitgesetz vorgeschlagen.
Zu den Fragen 1 und 7:
Die Beitragssätze in der Pensionsversicherung werden sich in den Jahren 2011 bis 2015 wie folgt verändern:
2011 15,25 %
2012 15,50 %
2013 15,75 %
2014 16,00 %
2015 16,00 %
Zu den Fragen 2, 4, 6 und 8:
Die Beitragssätze in der bäuerlichen Sozialversicherung haben sich ab dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt:
a) In der Krankenversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG:
2000 6,4 %
ab 2004 6,5 %
ab 2005 7,5 % (Angleichung an den allgemeinen Beitragssatz für alle Berufsgruppen)
ab 2008 7,65 %
b) In der Unfallversicherung nach dem BSVG ab dem Jahr 2000 beträgt der Beitragssatz unverändert 1,9 % (Betriebsbeitrag).
c) In der Pensionsversicherung nach dem BSVG bestehen ab dem Jahr 2000 folgende Eigenbeitragssätze bzw. wurden für die Zeiträume 2011 bis 2014 gesetzlich festgelegt wie folgt:
2000 14 %
ab 2001 14,5 %
ab 2006 14,75 %
ab 2007 15 %
ab 2011 15,25 %
ab 2012 15,5 %
ab 2013 15,75 %
ab 2014 16 %
Zu Frage 3:
Inwieweit eine Veränderung des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages in Zukunft erfolgen wird, kann nicht beurteilt werden.
Zu Frage 5:
Eine Erhöhung der Beitragssätze in der Unfallversicherung ist in den Budgetbegleitgesetzen nicht vorgesehen.
Zu Frage 9:
Die Erhöhung der Beitragssätze in der bäuerlichen Pensionsversicherung bewirkt laut Auskunft der Sozialversicherungsanstalt der Bauern folgende Mehreinnahmen (Beträge in Mio. €):
2011 6,3
2012 12,0
2013 18,8
2014 25,0
2015 25,0
Diese Mehreinnahmen wirken sich aber auf den Haushalt des Sozialversicherungsträgers nicht aus, da im Gegenzug die sogenannte Partnerleistung des Bundes reduziert wird (siehe auch Beantwortung der Frage 10).
Zu Frage 10:
Die Beitragsbemessung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des BSVG vom Versicherungswert des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebes, der vom Einheitswert abgeleitet ist. Die pauschale Ermittlung geht von einem durchschnittlichen Ertrag aus. Zudem besteht die Möglichkeit, wenn die pauschale Ermittlung nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Gewinn steht, dass der tatsächliche Gewinn nach dem Einkommenssteuerbescheid als Beitragsgrundlage herangezogen wird.
Was die Anhebung des Beitragssatzes zur bäuerlichen Pensionsversicherung betrifft, darf auf die erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 (981 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XXIV. GP) Bezug genommen werden. Darin wird ausgeführt, dass sich die Beitragssätze in der gesetzlichen Pensionsversicherung, seit dem Jahr 2005 einheitlich 22,8 %, in der Pensionsversicherung der Selbständigen aus einem Teil, der von den Pflichtversicherten aufzubringen ist, und der sogenannten Partnerleistung des Bundes zusammensetzen.
Zu Frage 11:
Auswirkungen auf die bäuerlichen Pensionsbezieher im Sinne der Anfrage werden nicht eintreten.
Der Bundesminister: