7080/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0208-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 16. FEB. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Dezember 2010, Nr. 7287/J, betreffend

Sozialversicherung der Bauern

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Dezember 2010, Nr. 7287/J, teile ich Folgendes mit:

 

Bevor auf die Beantwortung der Fragen näher eingegangen wird, darf Folgendes ausgeführt werden:

 

Die in Rede stehenden Erhöhungen der Beitragssätze zur bäuerlichen Sozialversicherung wurden in den Ressortentwürfen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Beitragssatzerhöhung zur Pensionsversicherung) bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit (Beitragssatzerhöhung zur Unfallversicherung) im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Budgetbegleitgesetz vorgeschlagen.

 


Zu den Fragen 1 und 7:

 

Die Beitragssätze in der Pensionsversicherung werden sich in den Jahren 2011 bis 2015 wie folgt verändern:

 

2011    15,25 %

2012    15,50 %

2013    15,75 %

2014    16,00 %

2015    16,00 %

 

Zu den Fragen 2, 4, 6 und 8:

 

Die Beitragssätze in der bäuerlichen Sozialversicherung haben sich ab dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt:

 

a) In der Krankenversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG:

 

2000                6,4 %

ab 2004           6,5 %

ab 2005           7,5 % (Angleichung an den allgemeinen Beitragssatz für alle Berufsgruppen)

ab 2008           7,65 %

 

b) In der Unfallversicherung nach dem BSVG ab dem Jahr 2000 beträgt der Beitragssatz unverändert 1,9 % (Betriebsbeitrag).

 

c) In der Pensionsversicherung nach dem BSVG bestehen ab dem Jahr 2000 folgende Eigenbeitragssätze bzw. wurden für die Zeiträume 2011 bis 2014 gesetzlich festgelegt wie folgt:

 

2000                14 %

ab 2001           14,5 %

ab 2006           14,75 %

ab 2007           15 %

ab 2011           15,25 %

ab 2012           15,5 %

ab 2013           15,75 %

ab 2014           16 %

 

Zu Frage 3:

 

Inwieweit eine Veränderung des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages in Zukunft erfolgen wird, kann nicht beurteilt werden.


Zu Frage 5:

 

Eine Erhöhung der Beitragssätze in der Unfallversicherung ist in den Budgetbegleitgesetzen nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

 

Die Erhöhung der Beitragssätze in der bäuerlichen Pensionsversicherung bewirkt laut Auskunft der Sozialversicherungsanstalt der Bauern folgende Mehreinnahmen (Beträge in Mio. €):

 

2011      6,3

2012    12,0

2013    18,8

2014    25,0

2015    25,0

 

Diese Mehreinnahmen wirken sich aber auf den Haushalt des Sozialversicherungsträgers nicht aus, da im Gegenzug die sogenannte Partnerleistung des Bundes reduziert wird (siehe auch Beantwortung der Frage 10).

 

Zu Frage 10:

 

Die Beitragsbemessung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des BSVG vom Versicherungswert des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebes, der vom Einheitswert abgeleitet ist. Die pauschale Ermittlung geht von einem durchschnittlichen Ertrag aus. Zudem besteht die Möglichkeit, wenn die pauschale Ermittlung nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Gewinn steht, dass der tatsächliche Gewinn nach dem Einkommenssteuerbescheid als Beitragsgrundlage herangezogen wird.

 

Was die Anhebung des Beitragssatzes zur bäuerlichen Pensionsversicherung betrifft, darf auf die erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 (981 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XXIV. GP) Bezug genommen werden. Darin wird ausgeführt, dass sich die Beitragssätze in der gesetzlichen Pensionsversicherung, seit dem Jahr 2005 einheitlich 22,8 %, in der Pensionsversicherung der Selbständigen aus einem Teil, der von den Pflichtversicherten aufzubringen ist, und der sogenannten Partnerleistung des Bundes zusammensetzen.

 


Zu Frage 11:

 

Auswirkungen auf die bäuerlichen Pensionsbezieher im Sinne der Anfrage werden nicht eintreten.

 

Der Bundesminister: