710/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0052-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 693/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

Vorab möchte ich bemerken, dass die gegenständliche Anfrage für den Bereich der Sektionen Arbeitmarktpolitik sowie Arbeitsrecht/Zentral-Arbeitsinspektorat, die im nachgefragten Zeitraum 2008 noch dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zugeordnet waren, durch die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur gleichlautenden Anfrage Nr. 696/J abgedeckt wird.

 

Frage 1:

Der Voranschlagsansatz für Repräsentationen belief sich im Jahr 2008 auf insgesamt 26.000 €. Davon entfielen auf die Zentralleitung 25.000 € und auf die nachgeordnete Dienststelle Bundessozialamt 1.000 €.

 


Frage 2:

Die Repräsentationsausgaben beliefen sich im Jahr 2008 auf 72.266,62 € für die Zentralstelle. Im Bereich des Bundessozialamts sind im Jahr 2008 keine Repräsentationsausgaben angefallen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine detaillierte Darstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist.

 

 

Frage 3:

Die Ausgaben für Nahrungsmittel beliefen sich für das Ressort im Jahr 2008 auf insgesamt 40.131,45 €.

 

 

Frage 4:

Das Amtspauschale wurde in Höhe von 9.243,96 € (= 12 x 770,33 €) ausbezahlt.

 

 

Frage 5:

Ja.

 

 

Fragen 6 und 7:

Das Bundesfinanzgesetz 2009 ist noch nicht beschlossen. Die regulären Budgets für die Jahre 2009 und 2010 werden erst mit dem Bundesministerium für Finanzen ver­handelt und voraussichtlich im April 2009 dem Nationalrat zur Behandlung zuge­wiesen. Bis zum Ablauf des Monats, das dem Inkrafttreten des Bundesfinanz­gesetzes für das Jahr 2009 vorangeht, gilt ein gesetzliches Budgetprovisorium (vgl. BGBl. I Nr. 2/2009), das grundsätzlich auf den Budgetwerten des Jahres 2008 basiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen