7117/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0082-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Februar 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 21. Dezember 2010 unter der Nr. 7221/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ticketverkauf in Regionalzügen/Missstände in der ÖBB gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Bahnhöfe und Haltestellen der ÖBB gibt es in Österreich? (Aufgegliedert

auf Bundesländer)

 

Es gibt im ÖBB-Bereich österreichweit derzeit 1.178 Verkehrsstationen, die sich folgendermaßen auf die Bundesländer aufteilen:

Burgenland

  45

Kärnten

131

Niederösterreich

400

Oberösterreich

232

Salzburg

  60

Steiermark

139

Tirol

  95

Vorarlberg

  36

Wien

  40

Zu Frage 2, 3, 4, 6, 7, 8:

Ø  Wie viele davon sind derzeit mit Fahrscheinautomaten ausgestattet? (Aufgegliedert auf Bundesländer)

Ø  Wie viele davon sind mit Ticketverkaufspersonal besetzt? (Aufgegliedert auf Bundesländer und zeitliche Besetzung des Verkaufsschalters)

Ø  Wie viele Bahnhöfe und Haltestellen waren 2005 mit Ticketverkaufspersonal besetzt?

(Aufgegliedert auf Bundesländer)

Ø  Warum wird der Ticketverkauf in Regionalzügen eingestellt?

Ø  Ist der Kauf von Fahrkarten via Internet, SMS oder am Automaten bestimmten Personengruppen, wie älteren oder behinderten Menschen, zumutbar?

Ø  Rechnen Sie mit einem Rückgang der Fahrgastzahl durch das Verbot des Fahrscheinerwerbs in Zügen des Nah- und Regionalverkehrs?

 

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Zu Frage 5 und 10:

Ø  Wie hoch waren die Verluste der ÖBB in den letzten fünf Jahren? (Aufgegliedert auf Jahre)

Ø  Die ÖBB-Personenverkehr AG hatte 2008 3.228 Beschäftigte. Wie viele waren es

2009, 2010 und wie viele werden 2011 und 2012 sein?

 

 

Die Ergebnisse des ÖBB-Konzerns sowie die Anzahl der Mitarbeiter sind in den jeweiligen Geschäftsberichten veröffentlicht und sind allgemein zugänglich.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Was gedenken Sie zu tun um älteren oder behinderten Menschen den Ticketerwerb

zu erleichtern bzw. zu ermöglichen?

 

Die Ausgestaltung der Vertriebskanäle zum Ticketkauf ist Aufgabe der jeweiligen Verkehrsunternehmen bzw. der acht Verkehrsverbünde in Österreich. Zur besseren Erreichbarkeit der Bahnsteige und Verkaufsschalter/Automaten werden derzeit rund 90 Bahnhöfe in Österreich mit großem finanziellem Aufwand kundenfreundlicher und vielfach barrierefrei gestaltet.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Wie rechtfertigen Sie angesichts der unaufhörlichen Negativschlagzeilen der ÖBB

und des massiven Abbaus fleißiger Bahnbediensteter die Gehälter und die Anzahl

der Vorstände in der ÖBB-Unternehmensgruppe?

 

Ich darf darauf verweisen, dass Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestellt werden (§ 75 AktG). Gemäß § 78 AktG hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen.