713/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.03.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0010 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 13. MRZ. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Peter Stauber, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. Jänner 2009, Nr. 718/J, betreffend die
Feinstaubbelastung im Lavanttal
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Jänner 2009, Nr. 718/J, teile ich Folgendes mit:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass das IG-L durch die Landeshauptleute des jeweiligen Bundeslandes zu vollziehen ist. Es wurden daher die entsprechenden Auskünfte über Luftgüte sowie geplante Maßnahmen vom zuständigen Landeshauptmann eingeholt.
Zu Frage 1:
Im Oktober 2008 wurde der Tagesmittelwert PM10 von 50 µg/m3 nicht überschritten. Im November 2008 wurde der Tagesmittelwert PM10 4-mal überschritten. Im Dezember 2008 wurde der Tagesmittelwert PM10 1-mal überschritten.
Die offiziellen gravimetrischen Messwerte liegen erst bis November 2008 vor. Die Werte ab Dezember 2008 wurden lediglich im Rahmen der kontinuierlichen Messung erhoben. Die Werte wurden an der Messstelle Wolfsberg/Hauptschule, der am höchsten belasteten Messstelle im Lavanttal, gemessen.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2008 lagen in Wolfsberg 32 Tagesmittelwerte über dem Grenzwert.
Laut IG-L sind pro Kalenderjahr 30 Überschreitungen des Tagesmittelwertes erlaubt.
Zu Frage 3:
Maßnahmen sind primär vom zuständigen
Landeshauptmann zu verordnen. Zusätzlich hat
die Stadt Wolfsberg Maßnahmen gesetzt, welche unter http://www.wolfsberg.at/wolfsberg/deutsch/soziales_gesundheit/Massnahmen_Katalog.pdf abrufbar
sind. Der Maßnahmenkatalog umfasst Maßnahmen im Bereich
Verkehrslenkung und
-planung sowie Raumplanung, Straßendienst/Fuhrpark, Hausbrand und
Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bundesminister: