7214/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Wien         . Februar 2011

GZ.
BMF-310205/0276-I/4/2010

Parlament

1017 Wien

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7338/J vom 23. Dezember 2010 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Halten ausreichender Eigenmittel ist ein Kernelement des Bankwesengesetzes (BWG). Im BWG ist für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen ein umfassendes Informations- und Kontrollsystem normiert, das eine lückenlose und zeitnahe Information der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht sicherstellt. Ein Auftrag des Bundesministers für Finanzen gemäß § 16 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz an die Finanzmarktaufsicht brächte in diesem Kontext keinen Erkenntnisgewinn, würde aber wertvolle Ressourcen der Aufsicht binden.

 

Zu 2.:

Eine Unterstützung im Rahmen der vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise geschaffenen Mechanismen ist in Ermangelung eines Anwendungstatbestands ausgeschlossen. Andere Hilfsmaßnahmen sind angesichts der Faktenlage ebenfalls ausgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Josef Pröll eh.