7214/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer |
Wien
. Februar 2011 |
Parlament 1017 Wien |
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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7338/J vom 23. Dezember 2010 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Halten ausreichender Eigenmittel ist ein Kernelement des Bankwesengesetzes (BWG). Im BWG ist für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen ein umfassendes Informations- und Kontrollsystem normiert, das eine lückenlose und zeitnahe Information der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht sicherstellt. Ein Auftrag des Bundesministers für Finanzen gemäß § 16 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz an die Finanzmarktaufsicht brächte in diesem Kontext keinen Erkenntnisgewinn, würde aber wertvolle Ressourcen der Aufsicht binden.
Zu 2.:
Eine Unterstützung im Rahmen der vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise geschaffenen Mechanismen ist in Ermangelung eines Anwendungstatbestands ausgeschlossen. Andere Hilfsmaßnahmen sind angesichts der Faktenlage ebenfalls ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen