7225/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0034-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Jänner 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hackl und weitere Abgeordnete  haben am 22. Dezember 2010  unter der Nr. 7306/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  die Rückrufaktion Personenkraftwagen der Marke „Ford“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Gab es Unfälle unter Beteiligung der oben angeführten Autos, bei denen der thematisierte Defekt als unfallrelevant angesehen werden kann?

Ø  Wenn ja, wie viele?

Ø  Wenn ja, wie viele davon waren in Österreich?

Ø  Wenn ja, kam es zu Personenschäden?

 

 

Wesentliche Datengrundlage für die Verkehrssicherheitsarbeit des bmvit ist die von der Statistik Austria herausgegebene "Straßenverkehrsunfallstatistik". In dieser werden zwar die Marke des Fahrzeugs, das Jahr der Erstzulassung und die Motorleistung erfasst, nicht jedoch die einzelnen Modellreihen. Aus diesem Grund können aus der Statistik keine Informationen in Bezug auf Unfälle mit Beteiligung der in der Anfrage angeführten Kfz abgeleitet werden.