7239/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0347-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7330/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Reformierung des Jugendstrafvollzuges“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 13:

Mir ist es ein großes Anliegen, die Unterbringung der jugendlichen Insassen im Wiener Raum zu verbessern. Der Schlüssel zur nachhaltigen Verbesserung liegt in einer baulichen Lösung der Unterbringungsfrage und einer (Teil-)Entlastung der Justizanstalt Wien-Josefstadt von dieser sehr betreuungsintensiven Vollzugsform. Nachdem eine „große“ bauliche Lösung derzeit nicht finanzierbar ist und – angesichts einer voraussichtlichen Bauzeit von mehreren Jahren – auch keine kurz- bzw. mittelfristige Verbesserung bringt, hat sich als Überbrückungslösung die Teilverlegung jugendlicher Untersuchungshäftlinge in eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt in der Justizanstalt Gerasdorf konkretisiert.


Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist für einen Belag von 122 Insassen ausgelegt und mit Stand 1. Dezember 2010 mit 92 Insassen (davon 32 Jugendliche) belegt. Durch die Verlegung jugendlicher Untersuchungshäftlinge in die Justizanstalt Gerasdorf kann eine Vollauslastung dieser Anstalt und eine optimale Nutzung der anstaltspezifischen Angebote für Jugendliche erreicht werden, ohne dass deshalb Haftplätze geschaffen oder aufgelassen werden müssten. Sollten personelle Veränderungen notwendig werden, kann es in Einzelfällen auch zu Verschiebungen kommen.

Welche Jugendliche überstellt werden, entscheidet die Leiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt nach Einbindung der Leiterin der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf, der Jugendgerichtshilfe, des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft nach den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen der Jugendlichen. Im ersten Umsetzungsschritt sollen 10 bis 15 männliche jugendliche Untersuchungshäftlinge, die eine höhere Freiheitsstrafe zu erwarten haben, überstellt werden. Die Justizanstalt Gerasdorf bleibt weiterhin für die dem Jugendvollzug unterstellten männlichen Strafgefangenen zuständig. Auf Grund der derzeitigen Belagssituation der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist es nicht erforderlich, erwachsene Insassen, die dem Jugendvollzug unterstellt sind, in andere Justizanstalten zu überstellen.

„Einmalkosten“ entstehen dabei vorerst nicht. Da die RichterInnen und StaatsanwältInnen von der Möglichkeit der Videokonferenz Gebrauch machen wollen, sollte sich die Anzahl der – zusätzlich erforderlichen – Überstellungsfahrten von der Justizanstalt Gerasdorf in die Justizanstalt Wien-Josefstadt in Grenzen halten. Der effektive Zusatzaufwand wird nach einer Evaluierung Ende Mai 2011 bekannt sein. Dem stehen allerdings spürbare Vorteile gegenüber, wie die signifikante Qualitätsverbesserung für die Jugendlichen, die Entlastung der Justizanstalt Wien-Josefstadt und ihres Personals und damit auch eine Qualitätsverbesserung in dieser Justizanstalt.

Darüber hinausgehende Maßnahmen im Jugendvollzug in Wien sind derzeit nicht geplant. Nach erfolgreicher Umsetzung ist eine analoge Vorgangsweise bei weiblichen Häftlingen denkbar.

. Februar 2011

 (Mag. Claudia Bandion-Ortner)