74/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0013-I/PR3/2008 DVR:0000175
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12/J-NR/2008 betreffend Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei Nichtbezahlung der Maut, die die Abgeordneten Vilimsky und weitere Abgeordnete am 28. Oktober 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Ø Bei wie vielen Fahrzeugen wurden bislang aus welchen Gründen gemäß § 28 Abs. 1 Bundesstraßen Mautgesetz eine Unterbrechung der Fahrt angeordnet und mit welchen Vorkehrungen ist die Fortsetzung der Fahrt in den einzelnen Fällen verhindert worden?
Seit Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut am 1. Jänner 2004 musste von den Mautaufsichtsorganen in insgesamt 321 Fällen eine Fahrtunterbrechung angeordnet werden.
JAHR |
FÄLLE |
2004 |
59 |
2005 |
174 |
2006 |
59 |
2007 |
19 |
2008 bis 26.11. |
10 |
Die Fahrtunterbrechungen mussten verfügt werden, wenn der Lenker die festgesetzte vorläufige Sicherheit nicht leistete. Die Fortsetzung der Fahrt wurde jeweils mit den in § 28 Abs. 1 BStMG angeführten Vorkehrungen verhindert.
Zu Frage 2:
Ø Wo, d.h. in welchen Staaten, waren diese Fahrzeuge zugelassen bzw. welcher Staat hatte im jeweiligen Fall die Lenkberechtigung des betroffenen Lenkers ausgestellt?
Die Aufteilung der insgesamt 321 Fälle ergibt sich aus folgender Tabelle:
FAHRZEUG |
LENKER |
Bosnien in 5 Fällen |
Bosnien in 2 Fällen Kroatien in 3 Fällen |
Bulgarien in 9 Fällen |
Bulgarien in 9 Fällen |
Schweiz in 1 Fall |
Schweiz in 1 Fall |
Tschechien in 60 Fällen |
Tschechien in 57 Fällen Rumänien in 1 Fall Slowakei in 2 Fällen |
Deutschland in 2 Fällen |
Bulgarien in 1 Fall Rumänien in 1 Fall |
Dänemark in 3 Fällen |
Dänemark in 1 Fall Bulgarien in 1 Fall Estland in 1 Fall |
Spanien in 4 Fällen |
Spanien in 3 Fällen Rumänien in 1 Fall |
Finnland in 1 Fall |
Finnland in 1 Fall |
Großbritannien in 1 Fall |
Großbritannien in 1 Fall |
Griechenland in 1 Fall |
Griechenland in 1 Fall |
Kroatien in 6 Fällen |
Kroatien in 6 Fällen |
Ungarn in 36 Fällen |
Ungarn in 33 Fällen Deutschland in 1 Fall Rumänien in 1 Fall Slowakei in 1 Fall |
Italien in 24 Fällen |
Italien in 17 Fällen Polen in 3 Fällen Deutschland in 1 Fall Rumänien in 1 Fall Slowakei in 1 Fall Andorra in 1 Fall |
Litauen in 5 Fällen |
Litauen in 4 Fällen Ukraine in 1 Fall |
Lettland in 1 Fall |
Lettland in 1 Fall |
Niederlande in 4 Fällen |
Niederlande in 2 Fällen Deutschland in 2 Fällen |
Polen in 64 Fällen |
Polen in 64 Fällen |
Portugal in 3 Fällen |
Portugal in 3 Fällen |
Rumänien in 30 Fällen |
Rumänien in 30 Fällen |
Russland in 4 Fällen |
Russland in 4 Fällen |
Slowenien in 12 Fällen |
Slowenien in 7 Fällen Bosnien in 2 Fällen Kroatien in 2 Fällen Jugoslawien in 1 Fall |
Slowakei in 23 Fällen |
Slowakei in 22 Fällen Rumänien in 1 Fall |
Türkei in 8 Fällen |
Türkei in 8 Fällen |
Ukraine in 1 Fall |
Ukraine in 1 Fall |
Jugoslawien in 13 Fällen |
Jugoslawien in 9 Fällen Kroatien in 4 Fällen |
Zu Frage 3:
Ø Wie lange wurden diese Fahrzeuge im Schnitt an der Weiterfahrt gehindert und aus welchen Gründen wurde die Weiterfahrt in Folge erlaubt?
Die Unterbrechung der Fahrt dauerte in einem Großteil der Fälle zwischen 24 und 48 Stunden und wurde in 320 Fällen jeweils nach Leistung der vorläufigen Sicherheit aufgehoben.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø In wie vielen Fällen wurde die Unterbrechung der Fahrt nicht innerhalb von 72 Stunden aufhoben, damit das Fahrzeug beschlagnahmt und was ist mit diesen Fahrzeugen geschehen?
Ø In welchen Staaten waren die betroffenen beschlagnahmten Fahrzeuge zugelassen und aus welchen Gründen ist im Einzelfall die Beschlagnahmung erfolgt?
In nur einem Fall musste ein Fahrzeug beschlagnahmt werden. Das betroffene Fahrzeug war in Rumänien zugelassen. Die Beschlagnahme erfolgte, weil die Sicherheitsleistung nicht innerhalb der Frist erfolgte. Das beschlagnahmte Fahrzeug wurde nach Erlag der Sicherheit wieder freigegeben.