744/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0018-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 690/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Repräsentationsausgaben der Bundesregierung im Jahr 2008“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2008 hat insgesamt 201.000 Euro betragen.

Zu 2:

Repräsentationsausgaben wurden im Jahr 2008 nach dem Kontenplan für Gebietskörperschaften bei folgenden Finanzpositionen verbucht:


Bundesministerium für Justiz (BMJ, Titel 300):
7232.001            Internationale Kontakte
7232.002            Sonstige Repräsentationsausgaben

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur (OGH, Titel 301):
7232.000            Repräsentationsausgaben

Justizbehörden in den Länden (JBidL, Titel 302):
7232.001            Internationale Kontakte
7232.002            Sonstige Repräsentationsausgaben

Justizanstalten (Titel 303):
7232.000            Repräsentationsausgaben

 

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2008 gliedern sich wie folgt:

Finanzposition

 

7232

001

JBidL.

7.189,03

 

 

BMJ

47.668,73

7232

002

JBidL.

22.065,77

 

 

BMJ

57.653,92

7232

000

OGH

101.204,85

 

 

Justizanstalten

6.802,28

 

 

Gesamt

242.584,58

 

Die Ausgaben des Obersten Gerichtshofs (OGH) enthalten die Kosten für die Konferenz der europäischen Höchstgerichtspräsidenten und Generalprokuratoren im Herbst 2008 in Wien in Höhe von 87.616,61 Euro. 

Eine Aufgliederung dieser Ausgaben nach „Verursacher“ (Ressortminister/in, Bedienstete des Ministerbüros, Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richter und Staatsanwälte, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass“ ist mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.

Zu 3:

Die Kosten für Nahrungsmittel und Getränke werden unter der Finanzposition 4300.000 Lebensmittel verbucht und haben im Jahr 2008 5,375.989,83 Euro, davon 5,108.794,55 für Justizanstalten, betragen.


Zu 4:

Im Jahr 2008 haben die Ausgaben bei der Finanzposition 7231.000 Amtspauschale 9.243,96 Euro betragen.

Zu 5:

Ja. Das Justizressort stellt aus seinem Budget selbstverständlich keinerlei Mittel für parteipolitische Aktivitäten zur Verfügung.

Zu 6:

Der Bundesvoranschlag für Repräsentationsausgaben der Justiz im Jahr 2009 beträgt insgesamt 201.000 Euro.

Zu 7:

Der Bundesvoranschlag für das Amtspauschale der Justiz im Jahr 2009 beträgt insgesamt 9.000 Euro.

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)