7449/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.03.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 28. März 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0030-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7579/J betreffend „die Telefonkosten der Ressorts für das Jahr 2010“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Gesamtkosten (Grundgebühren und Verbindungsentgelte inklusive Mehrwertsteuer) für die Telefonie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend -Zentralleitung mit allen seinen Standorten (Stubenring, Denisgasse, Schwarzenbergplatz, Franz-Josefs-Kai, Dampfschiffstraße, Hintere Zollamtsstraße sowie die Außenstellen in Salzburg und Leoben):
Festnetz inkl. Multianschlüsse für abgehende Anrufe, Handys, Fax sowie für GSM-Gateways (diese im Wege anteiliger Zurechnung nach einem Klappenschlüssel):
1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010: € 213.774,16
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat ferner über die Burghauptmannschaft Österreich folgende Fernsprechentgelte für die am Telefonanlagenverbund Regierungsgebäude teilnehmenden Ressorts getragen:
Telefoniekosten für abgehende Gespräche sowie für GSM-Gateways (diese im Wege anteiliger Zurechnung nach einem Klappenschlüssel) im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010:
abgehende Gespräche BMLFUW: € 48.484,52
abgehende Gespräche BMASK: € 51.141,36
abgehende Gespräche BMG: € 17.500,40
Gesamt: € 117.126,28
Grundgebühren für Multianschlüsse ankommender Telefonate:
1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010: € 26.575,72
Die Multianschlüsse für ankommende Telefonate sowie die GSM-Gateways werden von Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam genutzt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Anzahl und Kosten der angeschafften Handys:
1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010: 44 Stück € 5.593,70
Bedingt durch die Kurzlebigkeit von Handys bedeutet "Beschaffung" zum Großteil "Austausch" und ist daher nicht gleichbedeutend mit einem Zuwachs an Geräten.
Vielfach wurden höherwertige Geräte angeschafft, die als elektronische Organizer zum Speichern und Synchronisieren von Adressen, Daten, Terminen und E-Mails verwendet werden. Alle Einkäufe erfolgten zu den von der Bundesbeschaffung GmbH für den Bund ausverhandelten Konditionen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Kosten für die Nutzung aller Diensthandys im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend:
1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010: € 89.240,06
Dieser Betrag ist in den Gesamtkosten für die Telefonie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Punkt 1 der Anfrage) inkludiert.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundesvergabeamt 268 Diensthandys (inklusive Leihgeräte der Amtswirtschaftsstelle) ausgegeben.
Zudem waren in der Burghauptmannschaft Österreich 104, in der Bundesmobilienverwaltung fünf, im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 410 Diensthandys sowie war in den Beschussämtern ein Diensthandy ausgegeben.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Zum Stichtag 31. Dezember 2010 waren davon 18 Handys an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts des Herrn Bundesministers sowie drei Handys an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts der Frau Staatssekretärin ausgegeben.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Kosten der Nutzung der Diensthandys durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Kabinette:
1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 |
||
Kabinett HBM: |
€ |
17.558,94 |
Kabinett STS: |
€ |
7.890,29 |
Gesamt: |
€ |
25.449,23 |
Diese genannten Beträge sind in den Gesamtkosten für die Telefonie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Punkt 1 der Anfrage) sowie in den Kosten für die Nutzung aller Diensthandys (Punkt 3 der Anfrage) inkludiert.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Bei der Ausfolgung eines Diensthandys müssen die Bediensteten die "Richtlinien für die Verwendung von Diensthandys im BMWFJ" mit Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Diese sehen u.a. vor, dass Diensthandys nur für Dienstgespräche benutzt werden dürfen.
Ausgenommen sind aktive Privatgespräche nach Abschluss einer Vereinbarung mit der A1 Telekom Austria AG über die private Nutzung mit direkter Verrechnung zwischen Bediensteten und A1 Telekom Austria AG. Im Falle von Verstößen gegen diese Richtlinie oder des Nichtbezahlens der privaten A1-Rechnung wird dem Benutzer das Diensthandy wieder entzogen.