7481/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 31. März 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0032-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7595/J betreffend „wirtschaftliches Nachnutzungskonzept bezüglich der Kasernenschließungen in Vorarlberg“, welche die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Standortentscheidungen und damit auch die Entscheidung über Kasernenschließungen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Aufgaben obliegen ausschließlich dem ressortzuständigen Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Daher sind auch keine derartigen Kontakte mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erfolgt und hat dieses keine Veranlassungen im anfragegegenständlichen Sinne vorgenommen. Die Verwertung von Kasernenarealen erfolgt durch die SIVBEG nach Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, welches auch Mehrheitseigentümer der SIVBEG ist. Eine Einbindung der BIG in die operativen Belange der SIVBEG, zu welchen Nachnutzungsüberlegungen gehören, findet nicht statt.


Aus diesen Gründen ist im Übrigen auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7596/J durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu verweisen.