7498/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/9-PMVD/2011 . März 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. Februar 2011 unter der Nr. 7575/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Telefonkosten der Ressorts für das Jahr 2010" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich eindringlich darauf hinweisen, dass das Österreichische Bundesheer eine Einsatzorganisation ist und eine personelle Einsatzstärke von 55000 Einsatzkräften aufweist. Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist die Informations- und Kommunikationstechnologie von entscheidender Bedeutung.
Zu 1:
Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH) und allen nachgeordneten Dienststellen (ngdDSt) beliefen sich die Gesamtkosten für Telefonie für den angesprochenen Zeitraum auf rund zwei Mio. Euro.
Zu 2:
Es wurden 500 Mobiltelefone beschafft, wobei die Kosten dafür rund 23.400 Euro betrugen.
Zu 3 bis 6:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts wurden insgesamt 4.860 dienstliche Mobiltelefone zugewiesen. Die Kosten der Nutzung beliefen sich auf rund 815.000 Euro.
Zu 7 und 8:
Die im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dienstlich zugewiesenen Mobiltelefone dienen in erster Linie zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Bediensteten von Organisationen innerhalb und außerhalb der Dienstzeit. Die aktive Nutzung der dienstlich zugewiesenen Mobiltelefone für private Zwecke wurde mittels Erlass untersagt, davon ausgenommen sind bis dato lediglich kurze Verbindungsaufnahmen zur Abdeckung der sozialen Erfordernisse und bei Anmeldung einer Mitarbeiterzusatzrechnung beim Provider.
Weiters wird durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eine monatliche Überprüfung der Summen der Zentralstelle und des nachgeordneten Bereiches auf Plausibilität der angelaufenen Kosten durchgeführt. Im Falle des Missbrauchs wird ein Schadensersatzverfahren eingeleitet.