7551/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.04.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0037-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7651/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Erich Tadler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „keine Anklage nach Mordversuch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Der in der Anfrage relevierte Vorfall wurde mir erst nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Salzburg im Zuge der Medienberichterstattung bekannt.
Laut Bericht der Staatsanwaltschaft Salzburg vom 22. März 2011 wird das Ermittlungsverfahren nunmehr wegen einer neuen Zeugenaussage gemäß § 193 Absatz 2 Ziffer 2 StPO fortgeführt. Im Hinblick darauf, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung der Fragen 2 bis 6 derzeit nicht möglich ist, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt, insbesondere aber der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnte.
. März 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)