758/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Ing. Westenthaler, Hagen, Petzner, Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Jänner 2009 unter der Zahl 681/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die organisierte Bettelkriminalität in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Bundeskriminalamt und in den Landeskriminalämtern gibt es eigene Ermittlungsbereiche zur Bekämpfung des Kinder- und Menschenhandels. In diesen Bereichen wurden folgende Ermittlungsschwerpunkte gesetzt:

.) Verstärkte Kontrollmaßnahmen in den Innenstadtbereichen insbesondere vor, während und nach der Fußballeuropameisterschaft 2008 unter Einbindung von kriminalpolizeilichen Verbindungsbeamten im operativen Bereich aus den Ländern Rumänien und Bulgarien

.) Aufbereitung der Erkenntnisse aus den Kontrollmaßnahmen und Ermittlungstätigkeiten und Verbreitung (Arbeitstagung) der Erkenntnisse auf nationaler Ebene

.) Durchführung von operativen kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Bereich des organisierten Bettlerwesens mit Beamten regionaler Dienststellen

.) Durchführung von Ermittlungen, insbesondere in Wien, (kriminalpolizeiliche, verdeckte, operative) zur Informationsgewinnung über den strukturellen Aufbau der im Hintergrund agierenden Organisationen

 

Zu Frage 2:

Das Bundeskriminalamt wird in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Wien sowie den betroffenen Polizeiinspektionen in Wien die operativen kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Bereich des organisierten Bettlerwesens fortsetzen.

Die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, insbesondere mit den Staaten Rumänien und Bulgarien, wird intensiviert, indem die gewonnenen Erkenntnisse nicht nur mit den Österreichischen Dienststellen sondern auch mit den dortigen Dienststellen besprochen und erarbeitet werden.

 

Zu Frage 3:

Die „organisierte Bettelei“ erstreckt sich überwiegend auf die Großstädte Österreichs (Hauptstädte / Ballungszentren),  insbesondere auf Wien.

 

Zu Frage 4:

In den Spielstätten der Fußballeuropameisterschaft 2008 (Wien, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt), sowie auch zum Beispiel in Graz wurden durch die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt tägliche Schwerpunktstreifen durchgeführt.

Durch diese verdeckten kriminalpolizeilichen Maßnahmen konnten während der Fußballeuropameisterschaft 2008 keine kriminellen Netzwerke erkannt werden.

 

Zu Frage 5:

Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 6:

Eine für die Jahre 2007 und 2008 geführte Statistik weist folgende Ergebnisse auf:

 

Personsüberprüfungen:                                            515

Anzeigen von Verwaltungsübertretungen

(z.B. nach dem FPG):                                                 62

Festnahmen ( FPG):                                                   12

Organstrafverfügungen:                                              39

 

Durch die Präsenz der Exekutive ist eine Verbesserung der Situation eingetreten. Die Amtshandlungen sind rückläufig und die „aggressive Bettelei“ konnte zurückgedrängt werden.

 

Beispielsweise konnte in Wien durch die kriminalpolizeilichen Streifen die Arbeitsweise der organisierten Bettelei eruiert werden. Minderjährige Bettler konnten identifiziert und deren Wohnadressen eruiert werden. Dadurch konnten unbegleitete Kinder der Betreuungsstelle in Wien (MAG 11-Drehscheibe) übergeben und teilweise ins Heimatland rückgeführt werden.

 

Zu Frage 7:

Die Zeitpunkte für Schwerpunkt-  bzw. Intensivkontrollmaßnahmen resultieren aus der Aufbereitung und Analyse der gewonnenen Erkenntnisse, aus dem Aufkommen der Bettelei selbst und aus kriminaltaktischen Überlegungen. Diese werden in der Regel kurz und mittelfristig geplant und durchgeführt.

 

Zu Frage 8:

Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes.