7589/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      April 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0037-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7744/J vom 23. Februar 2011 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

In den letzten fünf Jahren wurden in Österreich insgesamt 40.361 Stück Falsifikate mit einer Schadenssumme von insgesamt € 3,555.045,-- aus dem Umlauf gezogen. Von 2009 auf 2010 konnte in Österreich ein Rückgang von 968 Fälschungen (rd. 10%) festgestellt werden. Die am häufigsten gefälschte Banknote in Österreich war 2010 mit 31,4% die 20-Euro-Banknote, knapp gefolgt von der 50-Euro-Banknote mit 30,6% und der 100-Euro-Banknote mit 24%. Der anstehende Trend zu Fälschungen mit kleineren Nomi­nalen führte in Österreich im Jahr 2010 zu einem Rückgang des Schadens auf € 617.095,-- (‑11% im Vergleich zum Jahr 2009).

 

In Österreich kommen auf 100.000 Stück Banknoten im Umlauf 1,8 Fälschungen, in Europa dagegen 4,8 Fälschungen. Der heimische Anteil an den gesamteuropäischen Fäl­schungen liegt im Jahr 2010 bei 1,17%, bei einem Bevölkerungsanteil von 2,54% sowie einem BIP-Anteil von 3,11%. Somit bleibt Österreich eines der Länder mit dem ge­ringsten Fälschungsaufkommen des Euroraums.


Zu 2.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres, wo im Bereich des Bundeskriminalamtes die Kriminal-Statistik darüber Auskunft geben kann.

 

Zu 3.:

Fragen im Zusammenhang mit Fälschungen von Euro Banknoten und Euro Münzen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbehörden sowie der Europäischen Zentralbank, der Oesterreichischen Nationalbank und der Münze Österreich Aktiengesellschaft. Gemäß § 79 des Nationalbankgesetzes sind die Oesterreichische Nationalbank, die Münze Österreich Aktiengesellschaft, die Kreditinstitute, die Wechselstuben und die öffentlichen Kassen verpflichtet, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen gegen Bestätigung einzubehalten. Die Oesterreichische Nationalbank und die Münze Österreich Aktiengesellschaft verwahren als gefälscht erkannte Banknoten und Münzen zur weiteren Verfügung der Strafgerichte. Weiters führt die Oesterreichische Nationalbank Schulungen zum Thema Bargeld-Sicherheit durch. Ich versuche seitens der Bundesregierung, die zuständigen Behörden bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen