76/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0015-I/PR3/2008                                                                  DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

Wien,  am     .  Dezember 2008

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 16/J-NR/2008 betreffend Unfälle mit Beteiligung ausländischer Lenker bzw. ausländischer Fahrzeuge, die die Abgeordneten Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete am 28. Oktober 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø        An wie vielen Unfällen in Österreich waren im Ausland zugelassene Fahrzeuge beteiligt und wie gliedern sich diese nach Art der Fahrzeuge (PKW, LKW unter 3,5t, LKW über 3,5t, Busse, Motorräder, Mopeds, etc.) auf?

 

Die folgende Tabelle zeigt die Unfälle mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen nach Art der Fahrzeuge für die Jahre 1998 bis 2007:

 

Tabelle 1: Unfälle mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen nach Fahrzeugart, 1998-2007

 

*  Gesamtergebnis zeigt Anzahl an Unfällen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Die Summe über die beteiligten Fahrzeuggruppen weicht vom Gesamtergebnis ab, da ein Unfall mit Beteiligung mehrerer verschiedener Fahrzeuggruppen im Gesamtergebnis als ein Unfall erfasst wird.

 

Quelle: Statistik Austria, 2008

 

Zu Frage 2:

Ø        Welche Ursache (z.B. Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit etc.) hatten die Unfälle mit Beteiligung von im Ausland zugelassener Fahrzeuge jeweils?

 

Die Frage nach der Unfallursache kann seitens der österreichischen Verkehrsunfallstatistik nur bedingt beantwortet werden. Bezüglich der Hauptunfallursachen liegen nur Schätzungen des BMI basierend auf den Journalberichten über Straßenverkehrsunfälle mit Getöteten vor. Diese Schätzungen können jedoch nicht mit Daten von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in Relation gebracht werden. Einzig zum Thema „Alkohol“ können Zahlen in Bezug auf Unfälle mit Beteiligung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen aufgezeigt werden, da der Alkoholeinfluss von Lenkern in der Verkehrsunfallstatistik erhoben wird.

 

Tabelle 2:  Unfälle mit alkoholisierten Lenkern mit Beteiligung von im Ausland   

zugelassenen Fahrzeugen nach Fahrzeugart, 1998-2007

 

Quelle: Statistik Austria, 2008

 

Zu Frage 3:

Ø             An wie vielen Unfällen in Österreich waren Lenker mit ausländischer Lenkberechtigung beteiligt und wie gliedern sich diese Unfälle auf die einzelnen Fahrzeuggruppen (PKW, LKW unter 3,5t, LKW über 3,5t, Busse, Motorräder, Mopeds, etc.) auf?

 

Über ausländische Lenkerberechtigungen stehen in der Verkehrsunfallstatistik keine Daten zur Verfügung. Bekannt sind lediglich Daten nach Nationalität der jeweils beteiligten Personen. Eine ausländische Nationalität ist jedoch nicht zwingend gleich zu setzen mit einer ausländischen Lenkerberechtigung. 

 

Zu Frage 4:

Ø        Welche Ursache (z.B. Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit etc.) hatten die Unfälle mit Beteiligung von Lenkern mit ausländischer Lenkberechtigung jeweils?

 

Entsprechend meiner Beantwortung zu den Fragepunkten 2 und 3 liegen keine Daten vor.

Bezüglich Ursachen können nur Daten hinsichtlich Alkoholeinfluss abgerufen werden. Bezüglich Herkunft der Lenkerberechtigungen können keine Daten abgerufen werden – diese stehen nur nach Nationalität der Lenker zur Verfügung.

 

Zu Frage 5:

Ø        Wie viele Unfälle mit Beteiligung von Asylwerbern gab es jeweils in den letzten 3 Jahren in Österreich und wo waren jeweils die Lenkberechtigungen der betroffenen Asylwerber ausgestellt?

 

Es werden keine Daten zu Asylwerbern in der Verkehrsunfallstatistik erfasst.

 

 

Zu Frage 6:

Ø             Wie viele Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, wurden bei Verkehrsunfällen in Österreich verletzt bzw. getötet?

 

Wie ich schon in meiner Beantwortung zu den Fragepunkten 3 und 4 ausgeführt habe, können nur Angaben bezüglich Nationalität gemacht werden, nicht jedoch nach Hauptwohnsitz. In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass auch ausländische Staatsbürger einen Hauptwohnsitz in Österreich anmelden können.