7613/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.04.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0045-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. April 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7711/J-NR/2011 betreffend kostengünstigen Internetzugang für Schüler in Computerklassen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Die Ausstattung am jeweiligen Standort unterliegt der Schulautonomie, auch um den unterschiedlichen Schultypen und autonomen Schwerpunktsetzungen zu entsprechen. Daher gibt es seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Regelungen.

 

Allerdings gibt es zur Internetpolicy und zum Internetzugang allgemeine Empfehlungen im Rahmen des Informationserlasses „Digitale Kompetenz an Österreichs Schulen“ (BMUKK-36.200/0043-ITuGM/2010). Der fachliche Austausch wird im Rahmen einer Reihe von Informa­tiktagungen in Zusammenarbeit mit der Informationswirtschaft und den Universitäten gefördert.

 

Die mobilen Endgeräte sind in der Regel im Besitz der Nutzerinnen und Nutzer, werden also von den Erziehungsberechtigten angekauft. In der Schule erfolgt der Internetzugang in der Regel über das eigene Schulnetz (WLAN bzw. fixe Verkabelung). Für die Internetverbindung außerhalb der Schule können entsprechende Verträge mit Mobilfunkanbietern abgeschlossen werden; diese sind privatwirtschaftlicher Natur, wobei die Schule unterstützend bei der Angebotseinholung mitwirken kann.


Zu Fragen 4 bis 6:

Im Rahmen des Pilotprojektes „Interaktives Schulbuch“ wurden mit dem Schuljahr 2010/11 zwei Klassen mit iPads und Tablet-PCs ausgestattet. Ziel dieser Initiative ist es zu erproben, inwieweit auch diese neue Geräteklasse den eLearning-Anforderungen bezüglich Einbindung in Lernplattformen und Nutzung von elektronischen Lehr- und Lernmaterialien gerecht werden kann.

Der mobile Internetzugang erfolgt zurzeit vorzugsweise über das jeweilige WLAN-Schulnetz. Für die Internetpolicy gelten analog zu den bereits etablierten Notebook- und Netbook-Klassen die gleichen Voraussetzungen und Empfehlungen bezüglich WLAN-Nutzung (vgl. Ausführungen zu Fragen 1 bis 3).

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Es gibt regelmäßig Arbeitskreise von Expertinnen und Experten aus dem Schulbereich, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Wie in Beantwortung der Fragen 1 bis 3 angesprochen, sind die meisten Schulstandorte mit WLAN ausgestattet; die Internetnutzung am Schulstandort erfolgt in Regel über diese Schulnetze. Der zusätzliche Einsatz des mobilen Breitbands liegt im Entschei­dungsbereich der Erziehungsberechtigten, da sie die Kosten dafür tragen.

 

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gibt es hinsichtlich der Anschaffung von mobilen Endgeräten derzeit keine finanzielle Unterstützung. Häufig organi­sieren die an Notebook- und Netbook-Klassen teilnehmenden Schulen mit Unterstützung von lokalen Sponsoren und Elternvereinen kostengünstige Angebote.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.