762/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0021-Pers./Org.e/2008
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
|
|
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
Wien, 19. März 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 697/J-NR/2009 betreffend Repräsentationsaus-gaben der Bundesregierung im Jahr 2008, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Der Voranschlagsansatz für Repräsentationsausgaben im Jahr 2008 betrug laut Teilheft zum Bundesfinanzgesetz € 1.000,--; diese außerordentlich geringe Dotierung hing damals mit der Neuerrichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit Wirkung vom 1. März 2007 und der dadurch bedingten Neuaufteilung der Finanzmittel für die Bundesfinanzgesetze 2007 bzw. 2008 zusammen. Die Höhe der abgerechneten Repräsentationsausgaben betrug € 98.299,09.
Zu Frage 3:
Für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken wurden im Jahr 2008 € 14.709,09 ausgegeben.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 wurde an mich eine Amtspauschale in der Höhe von € 9.000,-- ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Fragen 6 und 7:
Da das Bundesfinanzgesetz 2009 noch nicht beschlossen wurde, sind Angaben zu den Budgetansätzen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.