7630/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7756/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Einleitend wird angemerkt, dass - wie statistische Auswertungen belegen - der Arbeitsmarkt betreffend Menschen mit Behinderung mit Verzögerung reagiert. So wie die Steigerungen der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich langsamer und später erfolgten, sind nun auch die Rückgänge mit Verzögerung zu beobachten.

 

Der Anreiz für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, ist durch die jüngste Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) deutlich verstärkt worden. Es ist zu erwarten, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung durch die Anhebung der Ausgleichstaxe einerseits und durch die Lockerung des Kündigungsschutzes andererseits messbar zurückgehen wird.

 

Zu den in der Anfrage angeführten Fördermöglichkeiten des Bundessozialamts im Rahmen der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung wird angemerkt:

 

Die Lohnförderungen des Bundessozialamtes können wie folgt unterschieden werden

o  Integrationsbeihilfen bei Gründung eines neuen Arbeitsverhältnisses

o  Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen bei Vorliegen einer Arbeitsplatzgefährdung

o  Entgeltbeihilfen bei Vorliegen einer Leistungsminderung.

 

Zusätzlich gibt es diverse Individualförderungen im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz bzw. im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses.

 

Außerdem wird Menschen mit Behinderung die auf die Integration auf den offenen Arbeitsmarkt abzielende Teilnahme in Projekten angeboten - unter anderem in Projekten der „Begleitenden Hilfen“ oder in Maßnahmen zur Qualifizierung.


Die Mittel für die Förderungen aus der Beschäftigungsoffensive stammen aus Bundeshaushaltsmitteln (BHM), aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Heranziehung der Mittel für eine bestimmte Maßnahme erfolgt im Bundessozialamt nach budgetären Dispositionen und verwaltungsökonomischen Überlegungen. Dies hat keine Bedeutung für die Maßnahmenzuordnung und TeilnehmerInnenauswahl. In der Folge werden daher bei den jeweils getätigten Aufwendungen - wenn nicht anders angeführt - die Gesamtbeträge aus allen drei zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen ausgewiesen.

 

Im abgefragten Zeitraum wurden keine Darlehen, sondern ausschließlich nicht rückzahlbare Förderungen vergeben.

 

Die Beantwortung kann aus erfassungs- und verarbeitungstechnischen Gründen nicht in der gewünschten Aufschlüsselung, vor allem in Hinblick auf die Unterscheidung zwischen „begünstigte“ und „begünstigbare“ Personen mit Behinderung, erfolgen.

 

Nach den geltenden Richtlinien bemisst sich der Erfolg einer Maßnahme nach folgenden Kriterien:

 

·      ein Arbeitsplatz gilt als erfolgreich erlangt, wenn nach Ende der Maßnahmen innerhalb von sechs Monaten drei Monate Beschäftigung vorliegen

·      eine erfolgreiche Sicherung eines aufrechten Arbeitsverhältnisses liegt dann vor, wenn es zumindest 6 Monate nach Beginn der Förderung bzw. der Intervention weiter besteht.

 

Die Wirkungserfolge werden ab Mai für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr und die darin abgeschlossenen Förderfälle ermittelt. Die endgültigen Daten für 2010 liegen daher noch nicht vor.

 

 

Frage 1:

„Begünstigbare Personen mit Behinderung“ sind Personen, die alle Voraussetzungen für die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten erfüllen (insbesondere einen Grad der Behinderung von mindestens 50% aufweisen), aber bislang keinen entsprechenden Antrag eingebracht haben.

 

 

Frage 2:


Fragen 3 und 4:

 

Die Erfolgsauswertung zeigt:

 

Die trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage der letzten Jahre gestiegene Anzahl von erlangten und gesicherten Arbeitsplätzen ist hervorzuheben.

 

 

Frage 5:

In der untenstehenden Tabelle werden die Zahlungen für Eingliederungsbeihilfen aus dem Arbeitsmarktförderungsbudget des Arbeitsmarktservice (AMS) für die Jahre 2005 bis 2010 dargestellt. Diese Zahlungen entfallen auf Personen ohne Behinderungen, auf Personen mit aus Sicht des AMS sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, auf begünstigte behinderte Personen sowie auf Personen mit Behindertenpass ohne nachgewiesene Begünstigung:

 

Zahlungssummen für Eingliederungsbeihilfen des Arbeitsmarktservice:

Zahlungen in Euro

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Keine Behinderung

63.069.127

75.654.150

65.306.931

53.528.949

62.240.476

93.591.696

Personen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungs-einschränkungen

Personen mit sonst. gesundheitl. Vermittlungs-einschränkungen; AMS Code A

9.529.851

11.950.827

14.777.275

12.515.895

11.369.228

15.201.889

Behinderte Personen

Person mit Behindertenpass; AMS Code P*

0

0

0

0

0

7.180

Person begünstigt nach BEinstG und/oder OpferFG; AMS Code I

2.493.065

2.643.509

2.800.932

2.488.417

2.898.771

3.962.879

Person begünstigt nach LBehG; AMS Code L

4.703.531

5.551.464

5.157.739

4.781.885

5.032.295

3.315.157

Person begünstigt nach BEinstG/ OpferFG und LBehG; AMS Code B

362.225

416.333

494.150

508.429

467.318

444.756

Summe

Insgesamt

80.157.799

96.216.283

88.537.028

73.823.575

82.008.088

116.523.557

Quelle: AMS Data Warehouse; * Code P seit Juni 2010 verfügbar

 

 

Frage 6:

Zur Beantwortung der Frage wurden die Beschäftigungsepisoden der mittels Eingliederungsbeihilfen (EB) geförderten begünstigten Personen nach Wegfall dieser konkreten Förderung ausgewertet. Herangezogen wurden dabei vollversicherte, nicht geförderte selbständige oder unselbständige Beschäftigungsepisoden, d.h. Dienstverhältnisse mit Eingliederungsbeihilfen oder in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten oder sozialökonomischen Betrieben wurden nicht berücksichtigt, ebenso keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

 

Das Kriterium eines mindestens zwölfmonatigen Beschäftigungsverhältnisses bedingt, dass beendete EB-Förderungen im Zeitraum Anfang Jänner 2005 bis Ende Februar 2010 ausgewertet wurden, nach dem Förderende Februar 2010 ist ein längeres Beschäftigungsverhältnis als 12 Monate zum gegenwärtigen Auswertungszeitpunkt nicht möglich. Dies erklärt, warum die in der Auswertung für 2010 ausgewiesenen Personen (Abgänge aus EB-Förderung Jänner und Februar 2010) deutlich geringer sind als in den vorgehenden Gesamtjahren.

 

Endjahr der Eingliederungsbeihilfen-Förderung

Anzahl EB-geförderter Personen I,L,B mit durchgehender mindestens zwölfmonatiger Beschäftigung nach Förderende (bis Ende 2010)

2005

598

2006

613

2007

644

2008

507

2009

391

2010

26

Anzahl Personen über alle Jahre

2.023

Quelle: Sonderauswertung BMASK auf Basis AMS Data Warehouse

 

Wird das Kriterium der mindestens zwölfmonatigen nicht geförderten vollversicherten Beschäftigung nach Ende der Förderung bis zum Ende des Untersuchungszeitraums 2010 so interpretiert, dass die Beschäftigung nicht durchgehend mindestens 366 Tage dauern muss, sondern dass die Beschäftigungstage in Summe diesen Wert zu übersteigen haben (auch als Summe mehrerer Beschäftigungsepisoden), dann erhöht sich die Zahl der so ermittelten Personen auf insgesamt 2.443. Somit konnten rund 50% der mittels einer Eingliederungsbeihilfe des AMS geförderten begünstigten behinderten Personen mehr als 365 Tage Versicherungszeiten in nicht geförderter Beschäftigung erlangen.


Frage 7:

Nachdem begünstigbare behinderte Arbeitslose diesen Status beim AMS nicht durchgehend angeben, ist eine statistische Erfassung dieses Personenkreises in der AMS-Statistik nur zum Teil möglich. Die Erfassung des Personenkreises von Menschen mit Behindertenpass ohne Begünstigung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), des Opferfürsorgegesetzes (OpferFG) oder eines Landesbehindertengesetzes (LBehG) erfolgt beim AMS seit Juni 2010 als eigene, spezielle personenbezogene Ausprägung.

 

Durch den erstmaligen Erfassungszeitpunkt Juni 2010 kann frühestens Mitte 2011 festgestellt werden, ob eine mittels Eingliederungsbeihilfe des AMS geförderte begünstigbare Person einen vollversicherten Arbeitsplatz erlangt hat und länger als zwölf Monate beschäftigt war.

 

 

Frage 8:

 

 

Fragen 9 und 10:

Entgeltbeihilfen können richtliniengemäß ausschließlich für begünstigte Personen oder Menschen mit Behinderung nach § 10a Abs. 3 BEinstG vergeben werden.

Personen

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Entgeltbeihilfe

5.861

6.516

6.667

6.730

6.908

7.256

 

Die Erfolgsauswertung zeigt:

 

 

Fragen 11 und 14:

Die Fragen werden gemeinsam beantwortet, weil eine Unterscheidung nach Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei der automationsunterstützten Auswertung technisch nicht möglich ist.


 

 

Fragen 12, 13, 15 und 16:

Für die nachstehend angeführte Anzahl an Personen wurden Förderungen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Ausbildungsplatz ausgezahlt. Da ein unmittelbarer Bezug zu einem Arbeitgeber gefordert ist, haben diese Maßnahmen dazu beigetragen, dass der Arbeitsplatz erlangt oder gesichert wurde.

 

 

 

Frage 17:

 

 

Fragen 18 und 19:

Personen

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

1.223

1.102

905

887

993

834

 

Das Ziel der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe ist die Sicherung des Arbeitsplatzes, was durch diese Art der Lohnförderung in mehr als 90% der Förderfälle gelungen ist.

 

 

Frage 20:

 

 

Fragen 21 und 22:

Eine Wirkungsauswertung ist bei diesen Maßnahmen (noch) nicht vorgesehen.

Hier wird die im jeweiligen Kalenderjahr geförderte Personenanzahl ausgewiesen:

 

Personen

2005

2006

2007

2008

2009

2010

EQ - Einzelqualifizierung

138

85

144

134

178

150

SA - Ausbildungsbeihilfe

92

173

223

298

217

180

Frage 23:

Behinderungsgerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen:

 

Zu den im Verlauf der Jahre relativ stark schwankenden Kosten ist einerseits darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen pro Geschäftsfall je nach behinderungsbedingtem Bedarf massiv variieren können (so können beispielsweise umfangreichere Umbauten zur rollstuhlgerechten Adaptierung von Sanitärräumen sehr kostenintensiv sein) und andererseits fest zu halten, dass für 2010 noch Zahlungen erfolgen können, für die bisher noch keine Rechnungen vorgelegt wurden.

 

 

Fragen 24 und 25:

 

 

Frage 26:

 

 

Fragen 27 und 28:

 

 

Fragen 29, 35 und 44:

Die Förderinstrumente (etwa der Begleitenden Hilfen) unterlagen in den letzten Jahren dynamischen Entwicklungen und waren daher unterschiedlich bezeichnet und gruppiert. Der Begriff der „Begleitenden Hilfen“ umfasst aktuell die Maßnahmen Clearing, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching. Das Jobcoaching war vor 2010 nicht getrennt ausgewiesen und kann daher erst ab diesem Jahr angeführt werden.


Fragen 30, 31, 36, 37, 45 und 46:

Personen

2005

2006

2007

2008

2009

2010

CR – Clearing

4.929

5.309

5.860

6.524

6.982

7.355

JC – Jobcoaching

601

Arbeitsassistenz

8.034

8.229

8.495

9.478

9.943

11.087

BA – Berufsausbildungsassistenz

1.280

1.977

2.673

3.508

3.878

4.234

 

 

Fragen 32 bis 34:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragen 29 bis 31 wird verwiesen.

 

 

Fragen 38 bis 43:

Hinsichtlich der Kosten verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 29, 35 und 44.

 

Die Fragen 38 bis 43 werden dahingehend beantwortet, für wie viele Personen mit Hilfe der Arbeitsassistenz ein Arbeitsplatz erlangt bzw. gesichert werden konnte. Angemerkt wird, dass nur die jeweils innerhalb des angegebenen Jahres abgeschlossenen Betreuungen einer Wirkungsauswertung im Sinne der Richtlinie unterzogen werden. Durchschnittlich 61% der 2009 abgeschlossenen Betreuungen führten zu einer Erlangung oder Sicherung des Arbeitsplatzes.

 

 

 

 

Frage 47:

In den Jahren 2005 bis 2010 hat sich der Bestand (Jahresdurchschnittsbestand) an arbeitslosen registrierten begünstigten Personen mit Behinderung wie folgt entwickelt:

 

Bestand

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Begünstigte behinderte Personen

5.360

5.332

5.390

5.286

5.940

6.001

Quelle: AMS; Begünstigung Codes I,L,B


Frage 48:

Nachdem begünstigbare behinderte Arbeitslose diesen Status beim AMS nicht durchgehend angeben, ist eine statistische Erfassung dieses Personenkreises in der AMS-Statistik nur zum Teil möglich. Die Erfassung dieser Personengruppe in der AMS-Statistik erfolgt seit Juni 2010. Ende Dezember 2010 betrug somit der Bestand an in der AMS-Statistik erfassten begünstigbaren behinderten arbeitslosen Personen mit Behindertenpass 327.

 

 

Frage 49:

Daten und Informationen in Bezug auf Menschen mit Behinderung werden in folgenden öffentlich zugänglichen Informationskanälen regelmäßig dargestellt:

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (www.bmask.gv.at; unter Fachpublikum/Arbeitsmarkt/Daten und Analysen zum Arbeitsmarkt) werden monatlich die aktuellen Arbeitsmarktdaten veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Daten zu arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Ver­mittlungseinschränkungen. Zusätzlich sind Daten zu Menschen mit Behinderungen auch mit den auf der Homepage des Ressorts veröffentlichten Datenbanken (BALIweb; ELISweb) unter http://www.bmask.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0694 abrufbar.

 

Ferner werden die aktuellen Daten zur Arbeitsmarktlage auch auf der AMS-Home­page (http://www.ams.at/ueber_ams/14172.html) unter „aktueller Monatsbericht“ veröffentlicht, in welchem der Standardbericht „Arbeitslose nach Personenmerkmale“ (AL 590), enthalten ist. Dieser Standardbericht enthält unter anderem detaillierte Daten zu den Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, gegliedert nach „arbeitslose behinderte Personen“ und „Personen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen“ unter Angabe des Geschlechts und des Gesamtbestandes.

 

Dass für mich als Arbeits- und Sozialminister die Menschen mit Behinderung ein zentrales arbeitsmarkt- wie auch sozialpolitisches Thema sind, zeigt sich auch im monatlichen Ministerratsvortrag zur Arbeitsmarktlage, in dem ein eigener Abschnitt ausdrücklich den arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen gewidmet ist.

 

 

Frage 50:

Die Arbeitslosenstatistiken müssen bezüglich der Erfassung von Menschen mit Behinderungen nicht erweitert werden, weil diese Personengruppe bereits umfassend in diesen Statistiken ausgewiesen ist.


Auf der Homepage des AMS ist der Standardbericht „Arbeitslose nach Personenmerkmale“ entweder unter (http://www.ams.at/ueber_ams/14172.html) im Rahmen des aktuellen Monatsberichts oder unter (http://iambweb.ams.or.at/ambweb/AmbwebServlet?trn=start) direkt als Standardtabelle nach Geschlecht auswertbar. Auch weitere Verkreuzungen etwa nach dem Alter oder nach den Bundesländern sind über die AMS-Homepage jederzeit möglich. Außerdem werden diese Daten (monatliche Aktualisierung) auch als Tabelle im ELISWeb auf der BMASK-Homepage zur Verfügung gestellt (http://www.dnet.at/elis/).

 

 

Frage 51:

 

Da die Informationen und Daten zu arbeitslosen Menschen mit Behinderung in der Arbeitsmarktstatistik enthalten sowie für die Öffentlichkeit in den in der Beantwortung der Fragen 49 und 50 erwähnten Medien und Informationsquellen (Homepage und Datenbanken des BMASK; Homepage und Datenbanken des AMS) zugänglich sind, kann dahingehend kein Diskriminierungstatbestand vorliegen.