7633/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0033-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. April 2011

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Robert Lugar,

Kolleginnen und Kollegen vom 1. März 2011, Nr. 7772/J,

betreffend Bundesklimaschutzgesetz

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen vom 1. März 2011, Nr. 7772/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

 

Die Verhandlungen zu einem Bundesklimaschutzgesetz sind derzeit sowohl in inhaltlicher als auch formaler Hinsicht im Laufen. Nuklearenergie (Atomkraft) ist weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels. Das Verbot der Verwendung von Nuklearenergie in Österreich ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Verfassungsrecht (BVG für ein atomfreies Österreich).

 

Weiters wird darauf hingewiesen, dass sowohl das Regierungsprogramm für die
XXIV. Gesetzgebungsperiode als auch die Energiestrategie Österreich die Vorlage eines Klimaschutzgesetzes vorsieht. Eine Einigung mit den Bundesländern bezüglich der Aufteilung der Kosten im Falle einer etwaigen Nichterreichung von Klimaschutzzielen kann erst dann erfolgen, wenn das Klimaschutzgesetz selbst in Kraft ist.

 

Der Bundesminister: