7633/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0033-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. April 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Robert Lugar,
Kolleginnen und Kollegen vom 1. März 2011, Nr. 7772/J,
betreffend Bundesklimaschutzgesetz
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen vom 1. März 2011, Nr. 7772/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die Verhandlungen zu einem Bundesklimaschutzgesetz sind derzeit sowohl in inhaltlicher als auch formaler Hinsicht im Laufen. Nuklearenergie (Atomkraft) ist weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels. Das Verbot der Verwendung von Nuklearenergie in Österreich ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Verfassungsrecht (BVG für ein atomfreies Österreich).
Weiters wird darauf hingewiesen, dass
sowohl das Regierungsprogramm für die
XXIV. Gesetzgebungsperiode als auch die Energiestrategie Österreich die
Vorlage eines Klimaschutzgesetzes vorsieht. Eine Einigung mit den
Bundesländern bezüglich der Aufteilung der Kosten im Falle einer
etwaigen Nichterreichung von Klimaschutzzielen kann erst dann erfolgen, wenn
das Klimaschutzgesetz selbst in Kraft ist.
Der Bundesminister: