7659/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am         April 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0039-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7752/J vom 24. Februar 2011 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Die gesetzliche Grundlage des Kilometergeldes findet sich in der Reisegebührenvor-
schrift 1955, die in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fällt. Der Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen umfasst daher weder die allfällige Einordnung eines Elektrorollstuhls in eine der dort genannten Kategorien noch die entsprechende
Subsumierung eines Sachverhalts, nämlich ob bzw. in welcher Höhe für Fahrten mit einem Elektrorollstuhl Kilometergeld geltend gemacht werden kann.

 

Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu keine Angaben gemacht werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pröll eh.