7659/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0039-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7752/J vom 24. Februar 2011 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die gesetzliche
Grundlage des Kilometergeldes findet sich in der Reisegebührenvor-
schrift 1955, die in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes
fällt. Der Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
umfasst daher weder die allfällige Einordnung eines Elektrorollstuhls in
eine der dort genannten Kategorien noch die entsprechende Subsumierung eines Sachverhalts, nämlich ob bzw. in welcher
Höhe für Fahrten mit einem Elektrorollstuhl Kilometergeld geltend gemacht werden kann.
Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu keine Angaben gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen