7661/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0066-II/A/9/2011

Wien, am  18. April 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7751/J der Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1 und 2:

Nein, der Beschaffungsvorgang für die neue Ware ist noch im Gange.

Die Ende 2010/Anfang 2011 gemäß § 94e Abs. 3 Arzneimittelgesetz idgF durchgeführten Analysen des Arzneimittelkontrolllabors des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen in Apotheken und im Großhandel haben erneut bestätigt, dass die Haltbarkeit der Kaliumjodid-Tabletten bei fachgerechter Lagerung jedenfalls bis Ende 2011 gewährleistet ist. Für eine ordnungsgemäße Lagerung in den Schulen ist die Schulleitungen und gegebenenfalls die Schulbehörde verantwortlich.


Fragen 3, 4 und 6:

Die kostenlose Heimbevorratung ist nach wie vor aufrecht.

 

Frage 5:

Der Apothekenverkaufspreis pro Packung zu je 10 Stück beträgt derzeit € 1,55. Für die Zielgruppe zur Heimbevorratung (Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schwangere und Stillende) ist jeweils eine Packung pro Person kostenlos in den Apotheken erhältlich. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten etc. bevorraten wie bisher die kostenfreien Tabletten für die von ihnen betreuten Kinder.

 

Frage 7:

Derzeit besteht keine Notwendigkeit das Formular zu ändern. Sollten sich Veränderungen die den Inhalt des Formulars betreffen ergeben, wird eine mögliche neuerliche Einholung einer Zustimmung der Eltern und Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu klären sein.

 

Frage 8:

Die Bemessung des Bedarfs an Schulen ist durch die Schulleiter/innen vorzunehmen, wobei ein Sicherheitszuschlag vorzusehen ist. Da die Versorgung an den Schulen dazu dient, im Anlassfall die erste Tablette verfügbar zu haben, ist der Bedarf an der Anzahl der Schüler/innen zu bemessen.

 

Frage 9:

Diese Aufgaben sind von den Schulleitungen und gegebenenfalls Schulbehörden selbst wahrzunehmen und haben bislang keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.