7666/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2220/0226-II/10/2011

Wien, am         . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am
3. März 2011 unter der Zahl 7842/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschrauberstarts und -landung in der Meidlinger Kaserne“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Zeitraum zwischen 8. Oktober 2010 bis 18. März 2011 erfolgten insgesamt 26 technische Flüge (Oktober: 5, November: 10, Dezember 7, Jänner: 3, Februar: 1, März: keine).

 

Zu den Fragen 2 und 4 bis 6:

Keine.

 

Zu Frage 3:

Der Begriff Übungsflüge wird beim BM.I unterteilt in Ausbildungsflüge gemäß Zivilluftfahrtpersonalverordnung (ZLPV) und erweiterte Ausbildungsmaßnahmen bzw. Checkflüge für den Einsatzbetrieb gemäß § 145 LFG.


Die oben genannten Ausbildungsflüge erfolgen ausschließlich am Zivilflugplatz Bad Vöslau, die An- und Abflüge erfolgen von der bzw. zur Flugeinsatzstelle Wien / Meidling.

Im Zeitraum zwischen 8. Oktober 2010 bis 18. März 2011 erfolgten in diesem Zusammenhang insgesamt 30 Flüge (Oktober: 12, November: 8, Dezember: 2, Jänner: 3, Februar: 4, März: 1).