770/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-10001/0051-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 751/J des Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Frage 1:
Die durch die Novelle des Bundesministeriengesetzes notwendig gewordenen Änderungen an den Schildern des Gebäudes, Briefpapier usw. beliefen sich mit Stichtag 15. Februar 2009 auf 34.357,54 €. Hinzuzurechnen sind zu diesen reinen Änderungskosten auch noch die Kosten für die Logoentwicklung (inkl. Reinzeichnung und Nutzungsrechte), die sich auf 4.800,-- € belaufen.
Insgesamt ergibt sich daher ein umbenennungsbedingter Aufwand in Höhe von 39.157,54 € inklusive Umsatzsteuer.
Dabei wurden die Kosten für Visitenkarten und Türschilder, die in der hauseigenen Kopierstelle hergestellt werden, nicht einbezogen, da eine Abgrenzung dieser Kosten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde.
Frage 2:
Aufgrund der Umbenennung muss Folgendes geändert bzw. adaptiert, wobei aber nicht jeder Posten mit Kostenfolgen verbunden ist:
Das Logo des Bundesministeriums, die BMASK-Homepage, Namensänderung auf Website "freiwilligenweb.at", Hintergrundwände für Pressekonferenzen, Mobile Ausstattungstools für Veranstaltungen (Messestände, Luftsäule), Acryltafeln für das Orientierungs- und Leitsystem im Gebäude, Gebäudebeschilderung, Visitenkarten, Türschilder, Stempel, Absenderklischee, Briefpapier, Kuverts, Blöcke, Amtssiegel, Etiketten, im IT-Bereich die Applikationsumstellung (aufgrund neuer Zertifikate oder Webadressen), die Zertifikatsbeschaffung, die Domainumstellung/ der Webauftritt, die E‑Mail‑Adressenumstellung (inklusive eventueller Weiterleitung), Umstellung von Portalkennungen, Umstellung des Intranet und redaktionelle Umarbeitung des Contents, Umbenennungen im ELAK-Mandanten, Umstellung von internen Clientpolicies (wo z.B. Internetkonfigurationen, Favoriten, Policies für Trusted sites u.ä. zugewiesen werden), Umstellung und Anpassung bei Dokumentationen sowie in Monitoringtools, Reporting- und Auswertungssystemen, Änderung von Online Formularen und Änderungen im bundesweiten Verzeichnisdienst LDAP (E‑Mail‑Adressen, Ministeriumsbezeichnung).
Fragen 3 und 4:
Die Kosten werden durch das Ressort getragen.
Fragen 5, 6 und 7:
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden Altbestände, die noch weiter verwendbar sind (z.B. Kugelschreiber), aufgebraucht und nur dann entsorgt, wenn die Ressortbezeichnung bei der Verwendung von Bedeutung ist (z.B. bei Briefpapier und Visitenkarten). Der Wert dieser der Vernichtung zugeführten Altbestände lässt sich nicht beziffern.
Mit freundlichen Grüßen