7746/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0063-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Mai 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7877/J-NR/2011 betreffend Studienberatung im schulischen Bereich, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 7. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der Ausbau der Studienwahlberatung an den höheren Schulen ist ein wichtiges Ziel, das – so wie im aktuellen Regierungsprogramm angeführt – vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verfolgt wird: Im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Studienwahlberatung NEU“ der beiden Ressorts und der Österreichischen HochschülerInnenschaft werden an österreichischen höheren Schulen Modelle der systematischen und mehrdimensionalen unterstützenden Begleitung der Entscheidungsprozesse zur Bildungs- und Berufswahl von angehenden Maturantinnen und Maturanten implementiert.

Die in Vorbereitung befindliche Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung zur verpflichtenden Studienberatung gem. § 63 Abs. 1 Z 6 des Universitätsgesetzes 2002 wird diese bereits in der Schule erfolgende Art der Vorbereitung auf die Studienwahl berücksichtigen. Die Studienwahlberatung im Rahmen der Schule wird aber nicht die einzige in der Verordnung genannte Möglichkeit für Studieninteressierte sein, die Anforderung nach verpflichtender Studienberatung zu erfüllen.


Zu Frage 2:

An allen höheren Schulen.

 

Zu Frage 3:

Das Modell von „Studienwahlberatung NEU“ baut auf eine Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Beraterinnen und Beratern, Studentinnen und Studenten sowie den tertiären Bildungs­einrichtungen auf.

 

Zu Frage 4:

Das Konzept kann der im Internet unter http://www.bmukk.gv.at/medienpool/19533/20100914a.pdf abrufbaren Unterlage zur Vorstellung der Initiative „Studienwahlberatung NEU“ entnommen werden. Wesentlich dabei ist, dass es sich um eine Entscheidungsbegleitung, in deren Rahmen jeweils geeignete Hilfestellungen gegeben werden, und nicht nur um eine punktuelle Beratung handelt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.