7769/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0018-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben am 3. März 2011 unter der Nr. 7855/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend    die durchschnittlichen Einkommen der ÖBB Personenverkehr Aktiengesellschaft gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1  bis 16:

Ø  Wer sind die drei Vorstandsmitglieder bei der ÖBB Personenverkehr Aktiengesellschaft, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen von € 414.400 bezogen haben?

Ø  Wie teilt sich das o.a. Durchschnittseinkommen auf die drei Personen auf?

Ø  Welcher Betrag des o.a. Betrages macht den vertraglichen Gehalt pro Person aus?

Ø  Welcher Betrag des o.a. Betrages macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des vertraglichen Grundgehalts pro Person aus?

Ø  Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge in o.a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?

Ø  Sollten Bonuszahlungen gewährt werden – nach welchen Kriterien werden diese ausbezahlt?

Ø  Aus welchem Jahr stammt der zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener

                     Gehaltsvereinbarung?

Ø  Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?


 

Ø  Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?

Ø  Wenn ja, in welche Richtung respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese

                     Anpassungen?

Ø  Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer gerechtfertigt  werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?

Ø  Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?

Ø  Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der

                     Geschäftsführung aus?

Ø  Wenn ja, in welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

Ø  Wenn ja, in welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

Ø  Wenn nein, warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind vielmehr Angelegenheit der gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe und liegen ausschließlich in deren Verantwortung. Ihre Fragen sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.