778/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0014-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 730/J vom 23. Jänner 2009 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich überwiegend auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen und somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst sind, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass die einzelnen Fragestellungen nur insoweit beantwortet werden können, als diese der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen.

 

Im Einzelnen:

 


Zu 1.1.:

Die budgetäre Vorsorge für den Mittelstandsfonds iHv 40 Mio. Euro für die Jahre 2009 und 2010 wurde getroffen. Für die konkrete Umsetzung ist die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH verantwortlich, wobei das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Eigentümervertreter agieren.

 

Zu 1.2.:

Im Rahmen der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurden seit Dezember 2008 drei Darlehen über insgesamt 424 Mio. Euro an österreichische Banken vergeben. Drei weitere Darlehen über insgesamt 340 Mio. Euro befinden sich im fortgeschrittenem Stadium der Vorbereitung und werden vom EIB-Verwaltungsrat voraussichtlich in einer seiner nächsten Sitzungen genehmigt werden. Damit werden in Summe zusätzlich rund 765 Mio. Euro für neue Darlehen an KMU bereit stehen.

 

Zu 1.3.:

Der ERP-Fonds fällt nicht in die Zuständigkeit des BMF.

 

Zu 1.4.:

Für den erhöhten Haftungsrahmen gemäß dem Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig.

 

Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen beschränkt sich auf die Haftungen gemäß §§ 1 und 11 Garantiegesetz 1977.

 

Die Haftungsrahmen nach den Bestimmungen der §§ 1 und 11 Garantiegesetz 1977 wurden mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 137/2008 jeweils von 1 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro erhöht.

 

Der Gesamthaftungsstand per 31. Dezember 2008 (vorläufige Zahlen) beträgt gemäß:

- § 1 Garantiegesetz 1977: 239,79 Mio. Euro aus 303 Projekten (davon 241 KMU),

- § 11 Garantiegesetz 1977: 194,43 Mio. Euro aus 144 Projekten (davon 67 KMU).

 

Der erhöhte Haftungsrahmen wurde bis dato noch nicht ausgeschöpft.

 

Zu 1.5. und 1.6.:

Die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH.

 

Zu 1.7.:

Mit dem Bausparförderungsgesetz 2008 wurde die Bemessungsgrundlage für die jährliche Bausparförderung von 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Diese Anhebung ist erstmals auf Erstattungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 erfolgen. Der erste vollständige Monat, in dem diese Erhöhung schlagend geworden ist, ist der Jänner 2009.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen müssen die Erstattungsanträge nicht monatlich, sondern einmal jährlich am 15. Jänner des Folgejahres übermittelt werden (§ 3 der Verordnung zu § 108 EStG, BGBl. II Nr. 296/2005). Dem Finanzministerium liegen zwar die Daten des Jahres 2008 bereits vor, nicht aber die Vergleichsdaten seit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Diese Daten sind erst in einem Jahr verfügbar. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass diese Fragestellung nicht beantwortet werden kann.

 

Zu 1.8.:

Die vorzuziehenden Bauprojekte und deren Investitionsvolumina sind von der ÖBB identifiziert, der konkrete Umsetzungsstand der Einzelprojekte ist der ÖBB bekannt, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Verwaltung der Anteilsrechte namens des Bundes dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie obliegt.

 

Zu 1.9.:

Für die konkrete Umsetzung ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

 

Zu 2.1.:

Für die konkrete Umsetzung der Baumaßnahmen ist die der Ingerenz des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unterliegende BIG zuständig.

 

Zu 2.2.:

Der Satz für die vorzeitige Abschreibung wurde in der am 24. Februar 2009 im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Konjunkturbelebungsgesetz 2009 mit 30% im Jahr der Anschaffung oder Herstellung festgesetzt.

 

Entsprechend der Regierungsvorlage, welche am 5. März 2009 im Finanzausschuss behandelt und am 11. März 2009 im Nationalrat beschlossen wurde, soll die vorzeitige Absetzung für Abnutzung rückwirkend in Kraft treten.

 

Zu 2.3.:

Die Zuständigkeiten für die konkrete Umsetzung liegen bei dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.

 

Zu 2.4.:

Die konkrete Umsetzung liegt bei dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Zu 2.5.:

Die Zuständigkeit der Umsetzung liegt bei dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.