7815/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 8067/J der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Dazu hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Tabelle übermittelt:

 

Beitragsrückstände der Dienstgeber per

31.12.2010

Gebietskrankenkassen

Rückstände 1)
DienstgeberInnen
in Mio. Euro

davon DienstnehmerInnenbeiträge in Mio. Euro
(rund 45%)

Alle GKK

1.001,6

455,0

WGKK

380,0

173,0

NÖGKK

126,1

57,0

BGKK

  24,1

11,0

OÖGKK

148,1

67,0

StGKK

165,2

75,0

KGKK

  47,7

22,0

SGKK

  51,1

23,0

TGKK

  32,8

15,0

VGKK

  26,5

12,0

 

1) 1.001,6 Mio.€ = 3,2 % der fälligen Beiträge.

Rund 19 % entfallen auf Krankenversicherungsbeiträge.

Quelle: Monatsabrechnungen


Zu Frage 4:

 

Die folgende vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Aufstellung gibt darüber Auskunft.

 

Anzahl der insolventen Unternehmen

 

WGKK

Im Jahr 2010 waren von den Unternehmen mit Beitragsrückständen 1.223 insolvent.

NÖGKK

2.613 Beitragskonten sind insolventen DienstgeberInnen zuzuordnen.

BGKK

Zum Stichtag 31.12.2010 waren 172 DienstgeberInnenkonten von einem laufenden Insolvenzverfahren betroffen.

ÖOGKK

2.785 Unternehmen sind mit insolvenzverhangenen Beitragsforderungen vorgemerkt.

StGKK

Mit Stichtag 31.12.2010 waren 1.156 Insolvenzverfahren anhängig. Als insolvent im Sinne der Fragestellung sind auch jene Betriebe zu betrachten, über deren Vermögen eine Insolvenz mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde. Im Jahre 2010 waren 566 Beitragskonten von Insolvenzabweisungen betroffen.

KGKK

Insolvenzverhangene Beitragsforderungen per 31.12.2010:

Konkursverfahren (einschließlich Sanierungsverfahren)
€ 21.165.008,15;

Schuldenregulierungsverfahren € 10.807.574,82;

gesamt € 31.972.582,97

SGKK

Mit Stichtag 31.12.2010 waren 574 Unternehmensinsolvenzen anhängig.

TGKK

605 Unternehmen.

VGKK

Zum Stichtag 31.12.2010 waren 339 Konkursverfahren anhängig.

 

Bezüglich der Auswertungen zu den Beitragsrückständen der Dienstgeber bzw. dem Anteil der insolvenzverhangenen Beitragsforderungen an den Rückständen zum Stichtag 31. Dezember 2010 hat mir der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitgeteilt, dass diese erst nach Vorliegen der Schlussbilanzen der Sozialversicherungsträger (Termin 31. Mai 2011) vorgenommen werden können. Entsprechende Zahlen liegen somit erst mit Ende Juni vor.

 


Zu Frage 5:

 

Auf die nachstehende, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelte Aufstellung wird verwiesen:

 

 

Gebiets

kranken

kassen

Fälligkeit an

Beiträgen

Abschreibungen

Abschreibungen
in % der
Fälligkeiten

Rückstände
Dienst-geberInnen
Dezember 2010

Rückstände
in % der
Fälligkeiten

alle GKK

31.755,2

158,8

0,5

1.001,6

3,2

WGKK

7.747,2

56,7

0,7

380,0

4,9

NÖGKK

5.037,1

36,2

0,7

126,1

2,5

BGKK

   741,6

  1,6

0,2

  24,1

3,2

OÖGKK

5.917,9

18,8

0,3

148,1

2,5

StGKK

4.143,7

25,4

0,6

165,2

4,0

KGKK

1.851,8

  6,4

0,3

  47,7

2,6

SGKK

2.213,7

  6,8

0,3

  51,1

2,3

TGKK

2.635,7

  5,2

0,2

  32,8

1,2

VGKK

1.466,5

  1,7

0,1

  26,5

1,8

 

Beiträge in Mio. Euro

Quelle: Monatsabrechnungen

 

 

 

Zu Frage 6:

 

Wie bereits in den Vorjahren angemerkt, wird darauf hingewiesen, dass § 114 ASVG mit 1. März 2005 außer Kraft getreten ist (BGBl. I Nr. 152/2004). Die Bestimmungen wurden in § 153c StGB übernommen.

 

Zur Frage erhielt ich vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger folgende Information:

 

 

WGKK

Es wurden 349 Anzeigen wegen § 153c StGB erstattet.

NÖGKK

Im Kalenderjahr 2010 wurden 7 Strafanzeigen nach § 153c StGB erstattet und 74 Anfragen der Strafverfolgungsbehörden beantwortet, wodurch in diesen Fällen eine Anzeigenerstattung überflüssig wurde.

BGKK

Gemäß § 153c StGB wurde 1 Strafanzeige erstattet.

Die Anzahl der amtswegig eingeleiteten Verfahren ist unbekannt.

OÖGKK

In 28 Fällen wurde gegen DienstgeberInnen wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 153c StGB Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. In weiteren 51 Fällen wurden seitens der Strafgerichte Erhebungen getätigt.

StGKK

Es wurden 203 Strafanzeigen nach § 153c StGB erstattet, davon 15 Anzeigen auch wegen Sozialbetrugs nach § 153d StGB.

KGKK

Im Jahr 2010 waren 93 Sachverhaltsdarstellungen wegen Verstoßes gegen die §§ 153c und 153d StGB und § 158 StGB sowie anderer Vermögensdelikte zur strafrechtlichen Beurteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

SGKK

Im Kalenderjahr 2010 wurden 218 Strafanzeigen gemäß § 153c StGB und 2 Strafanzeigen gemäß § 153d StGB erstattet.

TGKK

177 Anzeigen

VGKK

Im Jahr 2010 wurde 1 Anzeige gemäß § 153c StGB bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

 

 

 

Zu Frage 7:

 

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge nach Beitragsprüfung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2010 stellen sich nach den mir übermittelten Informationen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wie folgt dar (Beträge in Euro):

 

 

WGKK

74.912.216

NÖGKK

30.042.788

BGKK

  7.434.465

OÖGKK

39.968.628

StGKK

30.515.698

KGKK

15.407.200

SGKK

14.135.923

TGKK

16.155.117

VGKK

  8.545.316

 

Die nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge sind auf die Prüfergebnisse von GPLA-Prüfer der Sozialversicherung und der Finanzämter zurückzuführen.