782/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0001-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . März 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 27. Jänner 2009 unter der Nr. 743/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auftragsvergaben an einen politisch befreundeten Auftragnehmer gerichtet.

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

 

Ø      Bestehen zwischen Unternehmen im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich Ihres Ressorts (z.B. ÖBB, ASFINAG, Telekom,…) und dem Beratungsunternehmen „UNIQUE relations“ von SPÖ-Bundesgeschäftsführer a.D. und SPÖ-Bundesrat Josef Kalina oder mit Herrn Kalina als Einzelperson geschäftliche Beziehungen?

Ø      Wenn ja, welche Aufträge wurden wann mit welcher Laufzeit und in welcher finanziellen Größenordnung von wem erteilt?

Ø      Erfolgte jeweils eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Welches Vergabeverfahren – Verhandlungsverfahren? Nicht offener Wettbewerb? Geladener Wettbewerb? Anderes Verfahren? – wurde jeweils konkret gewählt?

Ø      Wurde eine einstufige oder zweistufige Vorgangsweise gewählt?

Ø      Welche Veröffentlichungsform wurde gewählt, wurde insbesondere österreichweit oder EU-weit veröffentlicht?

Ø      War Josef Kalina bzw. sein Unternehmen jeweils Bestbieter?

Ø      Wie viele DienstnehmerInnen werden bei den ÖBB in der Holding sowie den einzelnen Teilunternehmen des Konzerns für „strategische Planung“ beschäftigt?

Ø      Wie viele DienstnehmerInnen werden bei den ÖBB in der Holding sowie den einzelnen Teilunternehmen des Konzerns für PR-Aufgaben beschäftigt?

Ø      Wie viele DienstnehmerInnen werden bei der ASFINAG und ihren Teilunternehmen für „strategische Planung“ beschäftigt?

Ø      Wie viele DienstnehmerInnen werden bei der ASFINAG und ihren Teilunternehmen für PR-Aufgaben beschäftigt?

Ø      Wie viele DienstnehmerInnen werden bei der Telekom Austria AG und ihren Töchtern für „strategische Planung“ beschäftigt?

Ø      Wie viele DienstnehmerInnen werden bei der Telekom Austria AG und ihren Töchtern für PR-Aktivitäten beschäftigt?

Ø      Wieviele DienstnehmerInnen werden bei den gegebenenfalls weiteren Unternehmen im (Teil)Besitz der Republik, für die in den letzten Monaten auf „Anregung“ höchster SPÖ-VertreterInnen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen von Josef Kalina aufgenommen wurden, für „strategische Planung“ bzw. PR-Aktivitäten beschäftigt?

Ø      Wofür braucht es a) bei den ÖBB, b) bei der ASFINAG, c) bei der Telekom Austria, d) bei anderen Unternehmen im (Teil)Besitz der Republik eine externe „schnelle Eingreiftruppe“? Müssen die SteuerzahlerInnen befürchten, dass die Eigentümervertretung durch die zuständigen MinisterInnen sowie die VertreterInnen der Republik in Aufsichtsräten, die von den Ministerien entsandten Staatskomissäre etc. bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine zusätzliche externe „schnelle Eingreiftruppe“ angewiesen sind?

 

 

Zu Ihren Fragen darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Ihre Fragen beziehen sich allerdings ausschließlich auf Handlungen von Unternehmensorganen und sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Operative Maßnahmen obliegen den Entscheidungen des Managements und wären daher auch von diesen zu beantworten.

 

Betreffend der Telekom Austria erlaube ich mir auch darauf hinzuweisen, dass die Anteilsrechte  vom Bundesminister für Finanzen im Wege der ÖIAG verwaltet werden.