7824/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0103-II/A/9/2011
Wien, am 10. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7961/J des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Da die Ware vom Vorgänger des Geschäftsinhabers übernommen wurde und schon seit Jahren im Verkaufslokal lag, konnten keine Lieferdaten mehr vorgelegt werden; es liegen auch keine Daten zu Verkaufszahlen vor.
Fragen 3 und 4:
Meinem Ressort sind keine derartigen Fälle bekannt.
Frage 5:
Die Information erfolgte am 2. März 2011.
Frage 6:
Für gesundheitsschädliche Ware besteht ein Verkaufsverbot; im Übrigen liegen keine Restmengen des betroffenen Produktes auf Lager.
Frage 7:
Es erfolgte eine Information der Öffentlichkeit durch die AGES und zusätzlich durch einen Kassenaushang des betroffenen Einzelhändlers (2. März 2011).