7824/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0103-II/A/9/2011

Wien, am 10. Mai 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7961/J des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Da die Ware vom Vorgänger des Geschäftsinhabers übernommen wurde und schon seit Jahren im Verkaufslokal lag, konnten keine Lieferdaten mehr vorgelegt werden; es liegen auch keine Daten zu Verkaufszahlen vor.

 

Fragen 3 und 4:

Meinem Ressort sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

Frage 5:

Die Information erfolgte am 2. März 2011.

 

Frage 6:

Für gesundheitsschädliche Ware besteht ein Verkaufsverbot; im Übrigen liegen keine Restmengen des betroffenen Produktes auf Lager.

 

Frage 7:

Es erfolgte eine Information der Öffentlichkeit durch die AGES und zusätzlich durch einen Kassenaushang des betroffenen Einzelhändlers (2. März 2011).