786/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2009 unter der Zl. 753/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Mitgliedschaft Österreichs in der „Mittelmeerunion“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die „Union für den Mittelmeerraum“ ist eine begrüßenswerte Weiterentwicklung des seit 1995 bestehenden Barcelona-Prozesses mit institutionellen Neuerungen und zielgerichteter Schwerpunktsetzung für die Zusammenarbeit mit dem Mittelmeerraum. Beispiele wären die Bereiche Politik, Justiz, Sicherheit, Migration, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, soziale Entwicklung sowie der kulturelle Austausch. Die Gaza-Krise hat die Arbeiten bedauerlicherweise beeinträchtigt; sie sollen so rasch wie möglich fortgesetzt werden.

Zu den Fragen 2 und 3:

Ziel der „Union für den Mittelmeerraum“ ist die Schaffung eines gemeinsamen Raumes des Friedens, der Sicherheit und Stabilität in der Region rund um das Mittelmeer. Die Verwirklichung dieser Ziele in der Nachbarschaft Europas liegt im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher.


Diese regionale Zusammenarbeit wird aus dem Budget der Europäischen Kommission finanziert. Österreich leistete einen Betrag von € 100.000,-- für den Zeitraum 2008-2010 für die im Rahmen dieser Zusammenarbeit eingerichtete Euromediterrane Stiftung Anna Lindh für den Dialog zwischen Kulturen.

Zu Frage 4:

Selbstverständlich werden auch Fragen der Migration, Rückübernahme und Rückführung illegaler Zuwanderer im Rahmen der „Union für den Mittelmeerraum“ thematisiert. Konkrete Verhandlungen von Abkommen über Rückübernahme werden bilateral von der Europäischen Kommission bzw. von den Mitgliedstaaten wahrgenommen.