801/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.03.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0050-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. März 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 861/J-NR/2009 betreffend Äußerungen eines Berufsschullehrers in der politischen Bildung, die die Abg. Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 11. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Mit dem Tag des Einlangens der gegenständlichen Anfrage wurde dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur der beschriebene Vorgang bekannt.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Nein.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Zunächst erfolgt eine Verifizierung der Anschuldigung und es wird vom Betroffenen eine Stellungnahme eingeholt. Die weiteren Schritte werden im Einzelfall von den dazu berufenen Organen nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und danach entschieden.

 

Zu Fragen 8 bis 12 sowie 20:

Parteipolitische Agitation an österreichischen Schulen, ganz gleich von welcher politischen Partei und für welche politische Partei ist unzulässig. Eine Auseinandersetzung mit Politik im Sinne des Grundsatzerlasses „Politische Bildung in den Schulen“ entspricht jedoch der Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule und soll die Schülerinnen und Schüler zu einem guten Demokratieverständnis heranführen und sie befähigen, sich kritisch mit politischen Inhalten auseinanderzusetzen und ihre eigene Meinung zu bilden. Neben einer erneuten Verdeutlichung der Inhalte des erwähnten Grundsatzerlasses dienen die vielfältigen Angebote zur Politischen Bildung einer Intensivierung der Auseinandersetzung mit dem Thema, wie etwa das Gegenstandsportal Politische Bildung – Demokratie lernen & leben, die jährlichen Aktionstage Politische Bildung oder die Initiative Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule zur Beratung der Schulen bei der Umsetzung der Politischen Bildung im Unterricht.

 

Zu Fragen 13 bis 15

Nein, da gesetzlich ein Disziplinarverfahren ausschließlich für beamtete Lehrkräfte vorgesehen ist.

 

Zu Frage 16:

Für den Unterricht des Gegenstandes „Politische Bildung“ an Berufsschulen sind die Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule und die einschlägige Lehrbefähigung für „Politische Bildung“ erforderlich.

 

Zu Fragen 17 bis 19:

Ja, am 8. Jänner 2009 wurden Herr LSI Mag. Toth und Herr BerSI Ing. Karl Hinnerth durch Herrn BDS Ing. Drabek davon in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.