8121/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 1. Juni 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0128-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8219/J betreffend „Evaluation FLAF“, welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 4. April 2011 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurden auch im Bereich des FLAF Konsolidierungsmaßnahmen gesetzt, um eine nachhaltige Finanzierung der Familienleistungen zu sichern. Nach einer aktuellen Vorschau für das Jahr 2012 wird der Schuldenstand auf Grund dieser Konsolidierungsmaßnahmen rund eine Milliarde Euro weniger betragen.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Das Institut für Höhere Studien (IHS) wurde im April 2008 mit einer im Oktober 2008 fertig gestellten Studie beauftragt, die die Grundlagen für die Überprüfung der Finanzierung des Familienlastenausgleichs im Sinne des Regierungsprogramms liefern sollte und die aus folgenden drei Modulen besteht:

 

Modul 1: Historischer Abriss über die Entwicklung des FLAF: Die Darstellung des historischen Verlaufs der Förderung von Familien in Österreich sollte wertvolle Einblicke in die institutionellen Hintergründe der bestehenden Ausgestaltung der Familienpolitik in Österreich liefern.

 

Modul 2: Analyse des Status-quo und Projektion der weiteren Entwicklung: Da über den Familienlastenausgleich eine breite Palette an Leistungen finanziert wird und der FLAF seit seiner Gründung im Spannungsfeld der ökonomischen Finanzierbarkeit eines erstrebenswerten Leistungsniveaus steht, hat dies zu einem Überhang der Ausgaben geführt.

 

Modul 3: Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Familienförderung in Österreich sollte abschließend einer Analyse im Sinne einer Zusammenschau der gesamten Familienförderung unterzogen werden.

 

Hinsichtlich der historischen Gesichtspunkte stellt das IHS zusammenfassend fest, dass sich die heutige Familienpolitik wesentlich von jener zu Beginn der Zweiten Republik unterscheidet und sie eine größere Vielfalt an Zielsetzungen und Aufgaben aufweist. Dem ursprünglich relativ einfachen Gedanken eines Lastenausgleichs steht heute eine Bandbreite von Zielsetzungen gegenüber.

 

Der Vielfalt an Zielsetzungen und Aufgaben der heutigen Familienpolitik steht einerseits die Erfüllung überregionaler Zielvorgaben der EU, wie einer steigenden Frauenbeschäftigung in Europa (Lissabon-Strategie) und andererseits die niedrige Fertilitätsrate im deutschsprachigen Raum gegenüber. Auch den Vorstellungen der Familien und Frauen soll Rechnung getragen und speziell auf die individuellen Lebenssituationen und Bedürfnisse unter besonderer Berücksichtigung des Wohles des Kindes eingegangen werden. Dabei spielen neben der Einbeziehung der Väter die Gewährleistung der Wahlfreiheit für Eltern bezüglich der von ihnen gewählten Zeitverteilung bei der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit und eine individuelle Lebensgestaltung eine wichtige Rolle.

 

Laut IHS wurden die Entwicklungen des Erfolges des FLAF vornehmlich durch die Politiksteuerung der Ausgabenseite bewirkt. Wurden die Leistungen erweitert – Einführung von neuen Leistungen, Ausweitung der Zugangskriterien bzw. Bezieher – stiegen die Ausgaben deutlich. In den 70er Jahren wurde der Ausgabenanstieg durch die Einnahmen gedeckt. Mit den Leistungsausweitungen Anfang der 90er Jahre und seit 2000 überschritten die Ausgaben deutlich die Einnahmen, obwohl diese auch eine Zunahme aufwiesen. Bei Kürzungen der Leistungen folgten dagegen Ausgabensenkungen, wodurch Überschüsse an den Reservefonds überwiesen werden konnten (z.B. zwischen 1997 und 2002). Rahmenbedingungen wie die Wirtschaftsentwicklung und die budgetären Voraussetzungen sowie die demographische Entwicklung waren hierbei von großer Bedeutung.

 

Für das IHS sind folgende Reformoptionen denkbar:

1.     Ausgleich abwarten (kein Reformbedarf).

2.     Erhöhung der bestehenden FLAF-Einnahmen, wobei die Erhöhung der Dienstgeberbeiträge somit der Lohnnebenkosten kritisch gesehen wird.

3.     Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen, wie etwa durch eine Abgangsdeckung durch den Staat anstelle der aktuellen Kreditierung über den Reservefonds, durch einen Zuschuss des Staates aus allgemeinen Budgetmitteln oder durch besondere Steuern.

4.     Verringerung der starken Bindung der FLAF-Einnahmen an die Lohnsumme.

5.     Reduktion der Aufgaben des FLAF durch Rückverlagerung bestimmter Kostenerstattungen an die ursprünglich Verantwortlichen.

 

Die Studie diente dem internen Gebrauch.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Ja, das Institut für Höhere Studien wurde im Frühjahr 2011 mit einer Studie zu folgenden Themenbereichen beauftragt:

·        Darstellung des Familienlastenausgleiches in historischer und struktureller Hinsicht, ausgaben - und einnahmenseitig

·        Darstellung der Leistungen aus dem FLAF im Blickwinkel ihrer Familienrelevanz

·        Überlegungen für eine ausgeglichene Gebarung

 

Die Studie soll bis Ende Juli 2011 fertiggestellt sein. Die Form der Veröffentlichung wird nach Abnahme der Studie festgelegt.