814/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am     März 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0015-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 746/J vom 28. Jänner 2009 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 15.:

Es wird darauf hingewiesen, dass mit den vorliegenden Fragen Themen angesprochen werden, welche nicht in den unmittelbaren Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen. Somit werden nicht dem Interpellationsrecht gemäß § 90 GOG unterliegende Bereiche angesprochen.

 

Dessen ungeachtet hat das Bundesministerium für Finanzen allerdings in einem Schreiben an Gouverneur Dr. Ewald Nowotny vom 14. Jänner 2009 empfohlen, sich hinkünftig bei Beschaffungsvorgängen der Dienste oder zumindest der Prinzipien der BundesbeschaffungsgesmbH (BBG) zu bedienen. Die BBG ermöglicht der öffentlichen Hand im Rahmen der Beschaffungsvorgänge – etwa auch betreffend die Beschaffung von Fahrzeugen – wesentliche Einsparungen. In seinem Antwortschreiben vom 23. Jänner 2009 erläuterte Gouverneur Dr. Ewald Nowotny daraufhin, dass bezüglich der Dienstwagen der Direktoriumsmitglieder bereits eine Überarbeitung der bestehenden Dienstwagenregelung veranlasst wurde, welche sich mit dem Ziel, sowohl Einsparungen bei der Anschaffung von Neuwagen zu lukrieren, als auch den ökologischen Anforderungen stärker gerecht zu werden, an den üblichen Standards im Bankenbereich orientieren soll.

 

Zu 16. bis 18.:

Die Höhe der Bezüge des Direktoriums unterliegt dem Bezügebegrenzungsgesetz, wobei die Bezugshöhe des Gouverneurs mit jener des Bundeskanzlers begrenzt ist. Die Bezüge der übrigen Mitglieder des Direktoriums sind mit dem Bezug des Gouverneurs gedeckelt. Im Jahr 2007 bezogen die vier Mitglieder des Direktoriums Bezüge in Höhe von insgesamt € 1.045.000.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.