822/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.  Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 27. Jänner 2009 unter Zahl 739/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anderl und die Volkspartei“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 12 bis 14:

Was Bedienstete in ihrer Freizeit machen, fällt nicht in meinen Vollzugsbereich, es sei denn, es handelt sich um dienstrechtlich relevante Umstände im Sinne des BDG bzw. des VBG. Dahingehend ergab sich kein Handlungsbedarf.

 

Zu Frage 5:

Dr. Herbert Anderl war vom 1. Jänner 2003 bis zum 31. Dezember 2008 in der Sektion I als Bereichsstellvertreter unter anderem auch für Personalangelegenheiten zuständig.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Dr. Wilhelm Sandrisser ist Bereichsstellvertreter in der Sektion I.

Mag. Michael Kloibmüller ist Kabinettschef im Bundesministerium für Inneres.

General Franz Lang ist Direktor des Bundeskriminalamtes.

Dr. Mathias Vogl ist Leiter der Sektion III.


 

Zu Frage 11:

Beamte wurden dazu nicht „angehalten“.

 

Zu Frage 15:

Die Frage bezieht sich nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, sondern betrifft meine frühere Tätigkeit als Abgeordnete zum Nationalrat.

 

Zu den Fragen 16 bis 19:

Aufnahmen und Postenbesetzungen im Bundesministerium für Inneres werden ausschließlich nach den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes, des B-GlBG, des BDG bzw. des VBG durchgeführt.

 

Zu Frage 20:

Bei der Bestellung von Dr. Herbert Anderl zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit waren ausschließlich die durch das Gutachten der Begutachtungskommission nach dem Ausschreibungsgesetz belegten Qualifikationen zu berücksichtigen.