835/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0025-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 774/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Beschaffung von Kundenunterlagen des „Aufruhrversandes“ und die Weitergabe an Dritte“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Dem Bundesministerium für Justiz ist nicht bekannt, aus welchen Quellen diese Unterlagen bezogen wurden. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob bei der Beschaffung dieser Unterlagen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wurde.

Zu 3 bis 6:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Oberstaatsanwaltschaften Wien, Graz, Linz und Innsbruck langte bis dato keine, einen konkreten Anfangsverdacht enthaltende Anzeige ein. Die in dieser Angelegenheit veröffentlichten Medienberichte sind zu vage, um daraus einen für strafrechtliche Ermittlungen ausreichenden Verdacht abzuleiten.

Zu 7 und 9:

Diese Fragen gründen auf rein hypothetischen, allgemein gehaltenen Annahmen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung mangels Kenntnis der für eine strafrechtliche Beurteilung notwendigen konkreten und tatsächlichen Sachverhalte nicht erfolgen kann.

Zu 8:

Eine Anzeigepflicht nach § 78 StPO besteht nur für Behörden oder öffentliche Dienststellen, soweit diesen der Verdacht einer Straftat bekannt wird, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft.

 

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)