8374/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

BMAnfragebeantwortung

 

 

 

 

                                       BMWF-10.000/0148-III/4a/2011

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 8. Juli 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8471/J-NR/2011 betreffend Verschwendung bei Dienstfahrten, die die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 7494/J-NR/2011 durch meine Amtsvorgängerin (7294/AB).

 

Zu Frage 2:

Siehe ebenfalls Beantwortung 7294/AB, ergänzend ist anzumerken, dass es sich bei den beiden KFZ-Lenkern um 2 VBÄ handelt.

 

Zu Frage 3:

Am 21. April 2011 wurde ich als Bundesminister für Wissenschaft und Forschung angelobt. Im Zeitraum von meinem Amtsantritt bis zum 30. April 2011 wurden keine Abholungen durch Dienstkraftwagen von Flughäfen außerhalb Wien-Schwechats vorgenommen. Im Zeitraum vom 1. Dezember 2008 bis zum 21. April 2011, soweit dies aus den Aufzeichnungen hervorgeht, wurde der Dienstwagen zwei Mal zu einem Flughafen mit Ausnahme des Flughafens Wien-Schwechat bestellt (Innsbruck). Wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Fahrten nicht unbesetzt, sondern mit Mitarbeitern des Hauses durchgeführt wurden.

 

Zu Frage 4:

Da mir als Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ein Dienstwagen zur Verfügung steht, sind dem Ministerium keine Kosten für Taxifahrten entstanden. Dies gilt auch für den angefragten Vorzeitraum.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.