839/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                      GZ: BMWF-10.000/0030-Pers./Org.e//2009

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 26. März 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 785/J-NR/2009 betreffend RH-Bericht 2009 – Steuerung und Monitoring der österreichischen Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 28. Jänner 2009 an mich richteten, wird wie folgt beant-wortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Ein „Österreichischer Hochschulplan“ als Gesamtkonzept zur Gestaltung des österreichischen Hochschulraums wird in der aktuellen Legislaturperiode entwickelt werden. Die Ergebnisse werden in die Verhandlungen zu bzw. die Gestaltung der Leistungsvereinbarungen einfließen. Es werden dabei auch die Empfehlungen des Rechnungshofes Berücksichtigung finden. Bereits bei den diesjährigen Leistungsvereinbarungsverhandlungen für die Jahre 2010-2012 werden Maßnahmen ergriffen, die auch den Empfehlungen des Rechnungshofs entsprechen.

 


Zu Fragen 4 bis 6:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt den Universitäten inhaltliche Schwerpunktsetzungen vor. Diese wurden den Universitäten zur Vorbereitung der kommenden Leistungsvereinbarungsentwürfe schriftlich kommuniziert.

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Ja. Entsprechende Vorgaben sind an die Universitäten zur Vorbereitung der kommenden
Leistungsvereinbarungsentwürfe schriftlich erfolgt.

 

Zu Frage 10:

Ja.

 

Zu Frage 11:

Ja.

 

Zu Frage 12:

Ein Projekt über die künftige Gliederungsstruktur von Entwicklungsplänen konnte 2008 haus-intern abgeschlossen werden. Die Abstimmung dieses Ergebnisses mit den Universitäten wurde eingeleitet. Das in der Folge zu erarbeitende Konzept wird in die kommenden Leistungsvereinbarungen aufgenommen werden.

 

Zu Fragen 13 bis 15:

Ja. Entsprechende Vorgaben an die Universitäten werden zur Vorbereitung der kommenden Leistungsvereinbarungsentwürfe schriftlich erfolgen. Welche Kennzahlen der Wissensbilanz schlussendlich verwendet werden, wird sich erst mit Abschluss der Leistungsvereinbarungen herausstellen.

 

Zu Frage 16:

Ja. Eine Evaluierung in Form einer Rektorenbefragung (Feedback zu den Leistungsverein-barungen) hat bereits 2008 stattgefunden.

 

Zu Fragen 17 bis 21:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurden im November 2008  Arbeitsgruppen eingerichtet, die sämtliche Kennzahlen der Wissensbilanz auf ihre Aussagekraft und den Nutzen für die Steuerung und das Monitoring durch das Bundesministerium analysieren sollen. Eine entsprechende Neufassung der Wissensbilanz-Verordnung wird nach Inkrafttreten der UG-Novelle mit den Universitäten zu verhandeln sein.

 

Zu Frage 22:

Mit dem Eintreffen der Leistungsvereinbarungsentwürfe wird bei der Analyse der Vorlagen auch ein Analyseraster verwendet werden, wobei jedoch festzuhalten ist, dass bei der Beurteilung der Universitäten teilweise unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sind, welche die Heterogenität
etwa zwischen Kunstuniversitäten, Medizinuniversitäten und anderen berücksichtigt. „Gleich zu beurteilen“, wie die Anfrage impliziert, wäre nicht zielführend.

 


Zu Frage 23:

Wie bereits zu Frage 11 festgestellt, werden von den Universitäten schon bei der Vorlage des Leistungsvereinbarungsentwurfes Kostenschätzungen eingefordert, so dass die zu erbringenden Leistungen künftig auch kostenmäßig besser beurteilt werden können. Weiters sind die
Universitäten aufgefordert, für die einzelnen Leistungen jährliche Meilensteine anzugeben und verstärkt Kennziffern der Wissensbilanz heranzuziehen.

 

Zu Frage 24:

Ja.

 

Zu Frage 25:

Zunächst gilt es, Vorarbeiten für eine Aufspaltung des Globalbudgets in eines für die Lehre und eines für die Forschung zu leisten.

 

Zu Frage 26:

Die Inhalte der Berichte der Universitäten werden nach Vorlage an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung aufbereitet und laufend für Zwecke der Steuerung, Entscheidungsfindung und Rechenschaftspflicht herangezogen.

 

Zu Frage 27:

Es besteht die feste Absicht, die nach § 12 Abs. 5 einzubehaltenden Mittel vorweg vom Ver-fügungsspielraum für die Leistungsvereinbarungsverhandlungen abzugrenzen. Allerdings muss eine gewisse Flexibilität einkalkuliert werden, da unvorhergesehene Ereignisse (Notfälle) auch während der Verhandlungen eintreten können.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.